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Gericht in Frankfurt verurteilt Todesraser: Mann muss in Psychiatrie


Er sei einer Stimme gefolgt
Todesraser von Frankfurt muss in die Psychiatrie

Von dpa, t-online, mtt

Aktualisiert am 22.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Trauer um die Opfer (Archivbild): Der Todesfahrer erfasste an einer Straßenkreuzung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen zwei Fußgänger.Vergrößern des BildesTrauer um die Opfer (Archivbild): Der Todesfahrer erfasste an einer Straßenkreuzung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen zwei Fußgänger. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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In Frankfurt hat ein Autofahrer zwei Fußgänger an einer Kreuzung erfasst. Beide Personen kamen ums Leben. Nun wurde der Mann vor Gericht verurteilt.

Neun Monate nach der Todesfahrt von Frankfurt-Sachsenhausen ist der Täter am Montag verurteilt worden. Das Gericht beschied: Thomas R. wird dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht.

Der 39-Jährige war im Februar von Darmstadt aus mit seinem Peugeot losgefahren. Im Kopf habe er eine Stimme gehört, schilderte er vor Gericht. Eine Frau, die er zuvor bei Tinder kennengelernt hatte, habe in "Jesus" genannt und aufgefordert, so schnell wie möglich zu ihr zu fahren, um gemeinsam auszuwandern.

Er habe gedacht, die Zeit laufe ihm davon. Daher habe er immer weiter beschleunigt, sagte der Angeklagte vor Gericht.

In Frankfurt-Sachsenhausen raste R. über mehrere rote Ampeln. An einer Kreuzung erfasste er mit mehr als 100 km/h zwei Fußgänger im Alter von 31 und 49 Jahren. Die beiden, die bei Grün über die Straße gehen wollten, wurden so schwer verletzt, dass sie wenig später starben.

Urteil in Frankfurt: Todesfahrer nicht schuldfähig

Kurz darauf verlor R. die Kontrolle über sein Auto, überschlug sich und kam leicht verletzt in eine Klinik. Er habe den Zusammenstoß mit den beiden Männern gar nicht bemerkt, sagte er vor Gericht.

Rechtlich stufte das Landgericht Frankfurt die Todesfahrt nun als Totschlag ein. "Herr R. war kein Opfer des Unfalls, er war auch kein Opfer seiner Krankheit, er war ein Täter", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" den Richter.

Aber: Nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen sei von fehlender Schuldfähigkeit auszugehen. Der Angeklagte leide an einer paranoiden Schizophrenie.

Verwendete Quellen
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