t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalFrankfurt am Main

Frankfurter Gericht entscheidet: Islamist ließ Fünfjährige verdursten – lebenslange Haft


Urteil in Frankfurt
Islamist ließ Fünfjährige verdursten – lebenslange Haft

Von dpa, t-online, afp
Aktualisiert am 01.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Iraker Taha Al-J. wird am Dienstag ins Gericht geführt: Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.Vergrößern des BildesDer Iraker Taha Al-J. wird am Dienstag ins Gericht geführt: Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Islamist Taha Al-J. fesselte als IS-Mitglied im Irak eine fünfjährige Jesidin bei glühender Hitze an ein Fenstergitter. Das Kind starb qualvoll. Jetzt wurde der Islamist verurteilt.

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens ist der Angeklagte vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 29-jährigen Anhänger der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" unter anderem wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge schuldig.

Der Iraker Taha Al-J. musste sich seit April vergangenen Jahres vor dem Staatsschutzsenat verantworten. In ihrem Plädoyer Anfang November hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und in ihrem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt.

Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen. Die Sitzung musste unterbrochen werden.

Gericht in Frankfurt: Kind zur Strafe ans Fenstergitter gefesselt

Als Mitglied der Terrormiliz IS hatte Al-J. der Bundesanwaltschaft zufolge unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt.

Um die Fünfjährige zu bestrafen, band er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha, wo das Kind qualvoll verdurstete.

Die Mutter überlebte, sie nahm als Nebenklägerin an dem Prozess gegen Al-J. teil. Sie erhielt durch das Urteil zugleich ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Das Urteil entsprach weitgehend der Anklageforderung.

Jennifer W., die Frau des Angeklagten, wurde im Oktober verurteilt

Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Als der selbsternannte "Islamische Staat" im August 2014 das Hauptsiedlungsgebiet der Jesiden um das Shingal-Gebirge im Nordirak überfiel, sah die Welt entsetzt zu, wie Männer zusammengetrieben und ermordet, Frauen verschleppt, vergewaltigt und versklavt wurden. Noch immer ist das Schicksal von mehr als 2.000 jesidischen Frauen ungeklärt.

Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben.

Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert. Er war im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und einige Monate darauf nach Deutschland ausgeliefert worden.

Mehrfach demonstrierten jesidische Organisationen vor dem Gericht, um auf das Schicksal ihrer Volksgruppe aufmerksam zu machen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beobachtete das Verfahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website