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Jetzt nur noch mit 2G zum Shoppen in Hessen

Von dpa
06.12.2021Lesedauer: 1 Min.
2G-Regel
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die neuen Corona-Regelungen in Hessen sind zwar schon am Sonntag in Kraft getreten, eine Neuerung wird für die Mehrheit der Hessinnen und Hessen mit Öffnung der Geschäfte am Montag spürbar. Mit der 2G-Regel im Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Geschäfte betreten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Geschäfte der Grundversorgung, also beispielsweise Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte, Apotheken, Sanitätshäuser oder Drogerien. Auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte für Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnliche Einrichtungen gelten als Einrichtungen der Grundversorgung.

Kunden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten Zugang, wenn sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Wenn ungeimpfte Kunden trotz 2G-Modell eingelassen werden, müssen sowohl der Händler als auch der Kunde mit einem Bußgeld rechnen.

Der Hessische Handelsverband hatte die flächendeckende 2G-Regelung im Einzelhandel kritisiert. Die Kontrollen der Kundinnen und Kunden bedeuteten zudem einen ungeheuren Aufwand - mitten im für die Branche so wichtigen Weihnachtsgeschäft.

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