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Datenabfrage für "NSU 2.0"-Drohbrief bei Polizei rätselhaft


Frankfurt am Main
Datenabfrage für "NSU 2.0"-Drohbrief bei Polizei rätselhaft

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Frankfurter "NSU 2.0"-Prozess versucht das Landgericht weiter aufzuklären, wer die in den Drohschreiben verwendeten persönlichen Daten bei der Polizei abgefragt hat. Die erste, umfangreiche Datenabfrage betraf die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die kurz darauf im August 2018 das erste der Schreiben mit Todesdrohungen und rechtsextremen Beschimpfungen erhielt. Die darin aufgeführten Informationen wurden an einem Computer des 1. Frankfurter Polizeireviers abgefragt.

Vier Polizisten und ein ehemaliger Polizist, die zu dem Zeitpunkt auf dem Revier eingesetzt waren, wurden dazu am Donnerstag als Zeugen befragt. Von der knapp sechsminütigen Abfrage in drei verschiedenen Datenbanken hätten sie nichts mitbekommen, sagten die Zeugen.

Angeklagt ist der aus Berlin stammende Alexander M., ihm wird Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung zur Last gelegt. Aus Sicht der Ermittler könnte er sich mit einem Anruf auf dem Polizeirevier unter Vorspiegelung einer falschen Identität die Daten verschafft haben. Die Nebenklagevertretung von Basay-Yildiz geht allerdings davon aus, dass das erste Droh-Fax vom 2. August 2018 nicht vom Angeklagten, sondern von einem Polizisten des Reviers geschrieben wurde.

Klar wurde bei den Vernehmungen erneut, dass die Beamten untereinander ihre Passwörter weitergaben und auch an den Computern eingeloggt blieben, wenn sie ihren Platz verließen. Auch nach außen, an Staatsanwälte oder Polizisten aus anderen Bundesländern, seien Daten auf Anfrage gegeben worden, sagte einer der Polizisten. Diese Praxis erscheine ihm im Nachhinein leichtgläubig.

Die Abfrage zu der Rechtsanwältin, die im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) eine Nebenklage vertreten hatte, war allerdings besonders umfangreich. "Ich wüsste keinen polizeilichen Grund, weshalb so etwas gemacht werden sollte", sagte einer der Polizisten aus.

Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme NSU.

Im Zuge der Ermittlungen zu der Drohserie flog ein Chat mit rechtsextremen Posts auf, an dem Polizisten des Frankfurter Reviers beteiligt gewesen sein sollen. Erst kürzlich wurden deshalb Anklagen erhoben. Dazu befragt erklärten mehrere der Beamten am Donnerstag, das Arbeitsklima auf dem Revier sei gut gewesen, man habe sich teilweise sogar privat getroffen. Von einer rechten Gesinnung hätten sie aber nichts mitbekommen.

Es habe mehrere Chatgruppen gegeben, in denen sie teilweise auch Mitglieder gewesen seien. Dort sei auch "der eine oder andere Witz" gepostet worden, der "dezent daneben gewesen" sei, räumte ein 37 Jahre alter Beamter auf Nachfrage ein. So habe es antisemitische Anspielungen gegeben.

Ein anderer zu dem Zeitpunkt in dem Revier tätiger 32-Jähriger sagte, es seien "Spaßbilder und Videos" geteilt worden. Auf Nachfrage räumte er ein, er könne sich vorstellen, dass einige davon rassistisch seien und als beleidigend empfunden werden könnten. Unter anderem sollen Hitler-Bilder ausgetauscht worden sein.

Ein ehemaliger Dienstgruppenleiter des Reviers sagte, er frage sich bis heute, wer die Abfrage nach Basay-Yildiz und ihrer Familie getätigt habe - bisher ergebnislos. "Das ist ein Schaden für die gesamte Polizei, der da eingetreten ist", sagte der inzwischen pensionierte Beamte.

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