t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalFrankfurt am Main

Angriff auf Jugendliche: Frankfurter Rentner muss Strafe zahlen


Angriff auf Jugendliche
Mit Schreckschusspistole gedroht – Rentner muss Strafe zahlen

Von dpa, RF

31.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia mit Waage und Schwert: Das Gericht verurteilte den Rentner aus Frankfurt zu einer Geldstrafe.Vergrößern des BildesJustitia mit Waage und Schwert: Das Gericht verurteilte den Rentner aus Frankfurt zu einer Geldstrafe. (Quelle: Jan Huebner/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein 70-jähriger Rentner attackierte zwei Jugendliche mit einer Eisenstange und einer Schreckschusspistole. Nun verurteilt ihn das Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe.

Weil er zwei spielende Jugendliche mit einer Eisenstange angegriffen und mit einer Schreckschusspistole bedroht hatte, muss ein 70 Jahre alter Rentner in Frankfurt am Main 300 Euro Geldauflage zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt sprach am Dienstag eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung aus. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (180 Tagessätze) wurde zur Bewährung ausgesetzt, sofern die nicht Geldauflage erfüllt wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Gruppe von vier Jugendlichen hatte vor dem Mietshaus in Frankfurt-Praunheim Fußball gespielt. Als der Ball auf einen Balkon geschossen wurde, kletterten die beiden 17-Jährigen auf den Freisitz, um den Ball zurückzuholen.

Frankfurt: Senior erlitt nach dem Vorfall akute Herzbeschwerden

Dabei beschädigten sie ein Katzennetz des Rentners. Dieser geriet derart in Wut, dass er die Jugendlichen mit einer Metallhalterung angriff und die nicht mehr funktionstüchtige Pistole aus dem Schrank holte. Nach dem Vorfall litt der Mann an akuten Herzbeschwerden und musste notärztlich versorgt werden. Die Polizei war kurz darauf vor Ort, weil sich Nachbarn über randalierende Jugendliche beschwert hatten.

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Vorfall ein. Der Amtsrichter sah die milde Strafe in Anbetracht der gesamten Umstände als angemessen an. Der ursprünglich erhobene Vorwurf des verbotenen Waffenbesitzes wurde fallengelassen, weil die Pistole nicht mehr funktionierte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website