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Hamburg: Haftstrafen für vier Mitglieder der "Koks-Taxi"-Bande


Nach Urteil des Hamburger Landgerichts
Vier Mitglieder der "Koks-Taxi"-Bande müssen ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 21.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht in Hamburg (Archivbild): Aufgeflogen ist die Koks-Taxi-Bande durch die Entschlüsselung der Encrochat-Kryptohandys.Vergrößern des BildesLandgericht in Hamburg (Archivbild): Aufgeflogen ist die Koks-Taxi-Bande durch die Entschlüsselung der Encrochat-Kryptohandys. (Quelle: Reiner Elsen /imago-images-bilder)
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Haftstrafen für Hamburger Koks-Taxi-Bande: Die drei Männer und eine Frau müssen für bis zu vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. So urteilte das Landgericht. Alle vier wurden wegen bandenmäßigem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Mit ihrem illegalen Drogenlieferdienst erwirtschaftete die Bande mehrere Hunderttausend Euro.

Vier Mitglieder der sogenannten Hamburger Koks-Taxi-Bande müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die drei Männer und eine Frau am Dienstag zu Strafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten. Alle vier hätten sich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Die Strafkammer ordnete die Einziehung der Drogenumsätze und Gewinne an. Beträge von knapp 90.000 bis zu über 700.000 Euro sollen erzielt worden sein. Die Geständnisse der Beschuldigten wertete die Kammer strafmildernd.

Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die Angeklagten und weitere Mittäter zwischen September 2020 und Juli 2021 einen illegalen Drogenlieferdienst. Sie verkauften hauptsächlich Marihuana, Kokain und Ecstasy in Hamburg und Umgebung. Die 24 Jahre alte Angeklagte und ein 23-Jähriger hätten den sogenannten Bunker betreut, eine Wohnung auf St. Pauli. Ein 26-Jähriger nahm Bestellungen über WhatsApp entgegen und organisierte die Auslieferung. Ein 28-Jähriger brachte die Drogen zu den Kunden.

Perfekt aufeinander abgestimmtes Vorgehen

"Es war ein perfekt aufeinander abgestimmtes arbeitsteiliges Vorgehen", sagte die Richterin. Das Hamburger Stadtgebiet sei unter der Woche in zwei Liefergebiete aufgeteilt gewesen, am Wochenende in vier. Es habe feste, achtstündige Schichtdienste für die Fahrer gegeben. Nachts und morgens habe nur einer die Drogen ausgeliefert, am Nachmittag zwei Fahrer und am Wochenende vier. 20 Prozent des Umsatzes sei der Lohn gewesen. Die Richterin sprach von einer professionell ausgeprägten Bandenstruktur. Aufgeflogen sei die Bande durch die Entschlüsselung der Encrochat-Kryptohandys.

Das Strafmaß des Gerichts entspricht der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte für die Angeklagten Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis fünf Jahre gefordert. Nur die einzuziehenden Vermögenswerte setzte die Kammer etwas niedriger an. Der Verteidiger der angeklagten Frau hatte sich für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen. Die Verteidiger der drei beschuldigten Männer hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers ebenfalls Haftstrafen beantragt.

Die Richterin wandte sich mit deutlichen Worten gegen die Verharmlosung von Marihuana. "Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass Cannabis nicht gefährlich sei", sagte sie. Das Gericht habe es immer wieder mit Taten zu tun, bei denen eine drogeninduzierte Psychose eine Rolle spiele. "Die Koks-Taxi-Bande als Pizzalieferdienst zu bezeichnen, ist eine Verharmlosung", erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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