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Hamburg: Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Fröhlich eingeleitet


Verhinderte er Ermittlungen?
Behörde leitet Verfahren gegen Generalstaatsanwalt ein

  • Carsten Janz
Von Carsten Janz

Aktualisiert am 21.10.2022Lesedauer: 2 Min.
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Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich (Archivbild): Er selbst bat um die Eröffnung des Disziplinarverfahrens. (Quelle: Chris Emil Janssen)

Die Justizbehörde Hamburg will untersuchen, ob der Generalstaatsanwalt Ermittlungen gegen den Innensenator verhindert hat. t-online-Recherchen hatten die Affäre ins Rollen gebracht.

In einer Dienstbesprechung soll der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich gefordert haben, den "Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft" zugunsten des Innensenators Andy Grote, des Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer und des ehemaligen Wirtschaftssenators Frank Horch auszulegen. Sie alle hatten VIP-Karten des FC St. Pauli angenommen und es wurde der Verdacht der Vorteilsnahme geprüft. Das geht aus Dokumenten hervor, die t-online vorliegen.

Druck auf Generalstaatsanwalt Fröhlich wurde immer größer

Der Druck auf den Generalstaatsanwalt wurde in den vergangenen Tagen immer größer, weil auch andere Medien über den Vorfall berichteten. Fröhlich selbst hatte nun nach Angaben der Justizbehörde um ein Disziplinarverfahren gebeten, um die Vorwürfe gegen ihn auszuräumen. Die Behörde teilt in einer Pressemitteilung mit: "Liegen demnach konkrete Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat die oder der Dienstvorgesetzte die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen durchzuführen."

Dabei gehe es ausdrücklich auch um entlastende Belege. "Die Ermittlungsführerin oder der Ermittlungsführer hat weitreichende Befugnisse, um belastende und entlastende Tatsachen zu ermitteln", schreibt die Pressestelle der Behörde.

Geheimer Vermerk liegt t-online vor

Die besagte Dienstbesprechung, zu der t-online ein geheimer Vermerk vorliegt, liegt schon gut drei Jahre zurück und ist noch einmal auf die Tagesordnung gekommen, weil vor wenigen Wochen zwei Mitarbeiter der Finanzbehörde wegen des gleichen Vorwurfs vor Gericht standen. Sie mussten beide ein Bußgeld bezahlen. Die Würdenträger der Stadt Grote, Meyer und Horch kamen ohne Strafe davon.

Wie lange das Disziplinarverfahren dauern soll, teilte die Behörde nicht mit. Nur so viel: "Auf Grundlage dieser Erkenntnisse entscheidet der Dienstherr schließlich über eine Disziplinarmaßnahme oder die Einstellung des Verfahrens."

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Justizbehörde Hamburg vom 21. Oktober 2022
  • Eigene Quellen
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