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VIP-Ticket-Affäre um Andy Grote: "Der Senat hat damals die Unwahrheit gesagt"


VIP-Ticket-Affäre in Hamburg
"Der Senat hat damals die Unwahrheit gesagt"

  • Carsten Janz
Von Carsten Janz

Aktualisiert am 08.11.2022Lesedauer: 2 Min.
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Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD): Er steht wegen der Annahme von Freikarten in der Kritik. (Quelle: Ulrich Stamm/Future Image/imago images)

Hamburgs Innensenator Andy Grote nahm VIP-Freikarten des FC St. Pauli an, doch die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht – es gebe keinen Anfangsverdacht. So war es wohl nicht.

Er ist ausgewiesener St.-Pauli-Fan und unterstützt seinen Club schon seit vielen Jahren. Gern gesehen ist er von vielen Fans auf der Tribüne hingegen nicht. Andy Grote ist der Innensenator Hamburgs, der mit für den dortigen, komplett eskalierten G20-Gipfel verantwortlich ist. Und er fällt immer wieder durch Skandale und Skandälchen auf. Doch was gerade in der Hansestadt um seine Person diskutiert wird, bringt ihn stärker unter Druck als je zuvor.

Grote hatte mehrere VIP-Karten des FC St. Pauli angenommen und sich die Spiele aus der vereinseigenen Loge angeschaut. 1.700 Euro waren die Karten insgesamt wert, und er machte sich mit der Annahme verdächtig, einen Vorteil angenommen zu haben, den er als verantwortlicher Amtsträger nicht hätte annehmen dürfen. Auch der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte solche Karten angenommen.

Eigentlich hätte jetzt die Staatsanwaltschaft gegen die beiden wegen Vorteilsnahme ermitteln müssen, doch die verzichtete darauf. t-online zitierte als erstes Medium aus einem internen Vermerk, wonach der Generalstaatsanwalt Ermittlungen verhindert habe, um einen "politischen Tsunami" abzuwenden. So die inoffizielle Begründung, warum die Ermittlungen zunächst nicht stattfanden. Um die offizielle Begründung gibt es jetzt einen Streit in der Hamburger Bürgerschaft. Abgeordnete fühlen sich vom Senat belogen.

Sagt der Senat die Unwahrheit?

Der CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker hatte nach Bekanntwerden der Annahme der Karten eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt – im August 2019. Eine Kleine Anfrage ist für die Opposition die Möglichkeit, das Handeln von Regierungsmitgliedern und Behörden zu überprüfen. Seelmaecker wollte wissen, ob die Staatsanwaltschaft damals einen Anfangsverdacht gegen Grote sah. Die Antwort des Senats im September 2018 war kurz und knapp: "Nein. Ein Anfangsverdacht ließ und lässt sich aus den bisher vorliegenden Informationen nicht ableiten." Doch diese Antwort war offenbar nicht korrekt.

Später doch Ermittlungen gegen Grote

Denn nur wenige Monate nach dieser Antwort eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Grote und Meyer. Um ein Strafverfahren zu eröffnen, ist ein Anfangsverdacht zwingend. So steht es in der Strafprozessordnung. Für Richard Seelmaecker ist klar: "Der Senat hat damals die Unwahrheit gesagt." Warum die Staatsanwaltschaft ihre Meinung nach der Kleinen Anfrage änderte, ist unklar. Auf Anfrage von t-online verweist eine Sprecherin auf Drucksachen des Senats, die sich mit dieser Frage, warum doch ermittelt wurde, nicht beschäftigen.

Klar ist: Die Ermittlungsverfahren gegen Grote und Meyer dauerten nur wenige Wochen und wurden dann eingestellt – wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses. "Dieses Vorgehen wirft Fragen auf, welche es dringend aufzuklären gilt", sagte Seelmaecker der Deutschen Presse-Agentur. t-online teilte Seelmaecker mit, es dürfe nicht der Eindruck bestehen bleiben, es "sei politisch Einfluss genommen worden auf Ermittlungsverfahren oder gar es habe eine Vorzugsbehandlung gegeben".

Verwendete Quellen
  • dpa
  • eigene Quellen
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