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Wegen russischer Propaganda: Hamburger Staatsanwaltschaft klagt Putin-Unterstützer an


Billigung von Angriffskrieg
Putin-Unterstützer werden angeklagt

Von afp
16.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Russland-Flagge mit dem Z-Symbol (Symbolfoto): Die Verwendung des Propaganda-Symbols ist in Deutschland strafbar.Vergrößern des BildesEine Russland-Flagge mit dem Z-Symbol (Symbolfoto): Die Verwendung des Propaganda-Symbols ist in Deutschland strafbar. (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)
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Zwei Aktivisten haben sich womöglich strafbar gemacht: Sie sollen russische Staatspropaganda in Deutschland verbreitet haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen zwei Männer erhoben, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in sozialen Netzwerken gebilligt haben sollen. Ein 31 Jahre alter "Anhänger eines prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts" habe zur Verbreitung seiner politischen Vorstellungen einen Telegram-Kanal eingerichtet, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Bezeichnung und Logo des Kanals lehnten sich an eine ultranationalistische russische Partei an.

Der 31-Jährige habe dort und in anderen Netzwerken Beiträge veröffentlicht, in denen er den Krieg billigte, und das russische Propagandasymbol "Z" benutzt. Außerdem soll er in seiner Wohnung zwei verbotene Messer aufbewahrt haben, weswegen er auch eines waffenrechtlichen Verstoßes beschuldigt wird.

Hamburg: "Z"-Symbol bei Telegram

Der zweite Beschuldigte, ein 34-Jähriger, soll dreimal Beihilfe geleistet haben, etwa indem er den Telegram-Kanal mit einem "Z" versah und dem 31-Jährigen Artikel mit dem Symbol zur Verfügung stellte. In Deutschland ist die Verwendung des Symbols in einem entsprechenden Kontext strafbar, weil sie die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs darstellt.

Der 31-Jährige sitzt seit Anfang August in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun das Landgericht Hamburg entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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