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Illegaler Abriss auf Sylt: Hätte der Traditionsgasthof gerettet werden können?


Illegaler Abriss
Hätte der Traditionsgasthof auf Sylt gerettet werden können?

Von t-online, mkr

Aktualisiert am 11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Grundstück in List, auf dem noch immer der Abrissbagger steht: Der Alte Gasthof war trotz fehlender Genehmigung abgerissen worden.Vergrößern des BildesBlick auf das Grundstück in List, auf dem noch immer der Abrissbagger steht: Der "Alte Gasthof" war trotz fehlender Genehmigung abgerissen worden. (Quelle: Aurora Sylt / Georg Supanz)
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Auf Sylt ist kurz vor der Jahreswende ein altes Gebäude ohne Genehmigung abgerissen worden. Das hätte möglicherweise verhindert werden können.

Selbst die Polizei zeigt sich von dem illegalen Abriss des "Alten Gasthofs" in List auf Sylt überrascht. "Es gab keinen Einsatz vor Ort", sagt Sandra Otte, Sprecherin der Polizeidirektion Flensburg, dem "Hamburger Abendblatt". Die Sylter Kollegen seien nicht informiert worden, als am Vormittag des 30. Dezember 2022 plötzlich ein großer Bagger anrollte und begann, das mehrere Hundert Jahre alte Reetdachhaus abzureißen (hier lesen Sie mehr dazu).

Doch hätte die Polizei tatsächlich etwas unternehmen können? Die Beamten hätten vor Ort Kontakt zum Baggerfahrer aufgenommen und nach der Abrissgenehmigung gefragt, berichtet Otte dem "Abendblatt". Da diese nicht vorlag, wären die Arbeiten wohl zunächst gestoppt worden – auch weil es einen Tag vor Silvester wahrscheinlich sehr schwierig gewesen wäre, mit den zuständigen Behörden die Sachlage zu besprechen.

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Sylt: Kripo ermittelt wegen Abriss des "Alten Gasthofs" in List

"Die Polizei kann in solchen Fällen nicht über die Legalität des Handelns entscheiden, aber sie hätte den weiteren Abriss vermutlich unterbunden, bis der Sachstand zweifelsfrei geklärt ist", so die Polizeisprecherin. Inzwischen habe die Kripo den Fall übernommen, nachdem Lists Bürgermeister, Ronald Benck, am 4. Januar Strafanzeige bei der Polizei in Westerland erstattet hatte.

Die Kriminalpolizei müsse nun in Absprache mit der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob der Abriss als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit einzuordnen sei, sagt Otte dem "Abendblatt". Dabei werde auch geprüft, wie schutzwürdig der "Alte Gasthof" in List war – unter Denkmalschutz stand er nicht.

Sollte man zu der Einschätzung kommen, dass es sich um ein unbedeutendes Gebäude handelte, so werde der ungenehmigte Abriss laut der Polizeisprecherin als Ordnungswidrigkeit gewertet.

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