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"MontanaBlack" muss sich einstweiliger Verfügung beugen – nach Stream im Wildpark


Gerichtsbeschluss
Mutter verklagt Influencer wegen Livestream im Wildpark

  • Beatrice von Braunschweig
Von Beatrice von Braunschweig

Aktualisiert am 11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Screenshot des Videos von "MontanaBlack": Er spaziert durch den Wildpark. Eine Mutter und ihr Kind sind im Hintergrund zu sehen. Die Gesichter sind unkenntlich gemacht.Vergrößern des Bildes
Auf dem Screenshot des Videos spaziert "MontanaBlack" durch den Wildpark. Eine Mutter und ihr Kind sind im Hintergrund zu sehen. Die Gesichter sind unkenntlich gemacht. (Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht)

"MontanaBlack" muss eine zufällig gefilmte Mutter und ihr Kind in einem Video verpixeln. Ein Beschluss, der auch für andere Influencer relevant ist.

Ende Oktober besuchte der YouTuber "MontanaBlack" den Wildpark "Schwarze Berge" in Hamburg. Seinen Livestream auf der Plattform "twitch.tv" verfolgten 50.000 Menschen, wie "esports.com" berichtet.

"MontanaBlack", eigentlich für Gaming-Videos bekannt, ist im Video dabei zu sehen, wie er Waschbären füttert, ein Alpaka-Gehege ausmistet und sich mit einem Falkner und Tierpflegern unterhält. Die Aufnahmen kann man dauerhaft im Netz abrufen.

Hamburg: Mutter und Kind ungewollt im Tierpark gefilmt

In einer Videoszene spaziert "MontanaBlack" durch den Wildpark und spricht ins Mikrofon, während hinter ihm circa 30 Sekunden lang eine Mutter mit ihrem Kind zu erkennen ist. Weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah, wandte sich die Mutter an ein Berliner Anwaltsbüro für Medienrecht – mit Erfolg.

"Mehrfach waren unsere Mandantin und ihr noch minderjähriges Kind unzensiert zu sehen, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorlag", erklärt Nadine Mannshardt, Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, im hauseigenen Podcast "Der Medienanwalt". Es liege eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, da Mutter und Tochter zeitweise im Fokus des Videos standen, heißt es auf der Website des Anwaltsbüros.

"MontanaBlack" muss Aufnahmen unkenntlich machen

Aufgrund der Dringlichkeit des Falls verzichtete das Landgericht Hamburg auf eine mündliche Verhandlung und beschloss eine einstweilige Verfügung. Laut Gerichtsbeschluss beläuft sich der Geldwert des Streitgegenstandes auf 15.000 Euro.

Die Firma Reason GmbH & Co. KG, die nach Recherchen des Anwalts und YouTubers Christian Solmecke hinter dem Twitch-Kanal von "MontanaBlack" steht, muss die Gesichter unkenntlich machen oder die Aufnahmen löschen. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro Strafe und sechs Monate Haft. Darüber hinaus muss die Firma die Kosten des Rechtsstreits tragen. "MontanaBlack" kann sich nun gegen den Beschluss wehren oder aber das Video anpassen.

Beschluss auch für andere Streamer von Bedeutung

Bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern muss vorher das Einverständnis der betroffenen Personen eingeholt werden. Der vorliegende Beschluss ist eine "ganz wichtige Entscheidung für alle, die 'in real life'-Streams machen", betont Solmecke in seinem YouTube-Video. Professionelle Fernsehanstalten holten vor der Aufnahme und Veröffentlichung die Einwilligung der Personen ein. Streamer hingegen verzichteten oft darauf. "Dann gibt's eben mal 'ne Klatsche vom Gericht", so Solmecke.

"MontanaBlack" heißt mit bürgerlichem Namen Marcel Thomas Andreas Eris. Er wurde in Buxtehude geboren und gehört zu den bekanntesten YouTubern Deutschlands. Heute ist er vor allem durch seine Gaming-Livestreams bei "twitch.tv" bekannt.

Verwendete Quellen
  • Podcast "Der Medienanwalt David Geßner": "#7 Ungewollt auf Twitch"
  • Landgericht Hamburg: "Beschluss | Aktenzeichen 324 O 465/22"
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