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Silvesterkrawalle: Hamburger Polizei setzt auf schnelle Verfahren


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Silvesterkrawalle: Hamburger Polizei setzt auf schnelle Verfahren

Von dpa
Aktualisiert am 20.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizeibeamte stehen hinter explodierendem Feuerwerk: In Hamburg will man die Silvesterkrawalle schnell aufarbeiten.
Polizeibeamte stehen hinter explodierendem Feuerwerk: In Hamburg will man die Silvesterkrawalle schnell aufarbeiten. (Quelle: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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In der Silvesternacht wurden in Hamburg drei Polizisten und drei Feuerwehrleute verletzt. Die Innenbehörde will nun rasche Konsequenzen für die Täter.

In der Hamburger Innenbehörde setzt man nach den Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte in der Silvesternacht auf eine schnelle juristische Aufarbeitung. In neun Fällen mit acht Tatverdächtigen wurden die polizeilichen Ermittlungen bereits abgeschlossen und die Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben, wie Innensenator Andy Grote (SPD) der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Die niederträchtigen Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute in der Silvesternacht bleiben nicht unbeantwortet und werden konsequent verfolgt."

Aktuell laufen den Angaben zufolge beim Landeskriminalamt 24 Ermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit den Silvester-Angriffen. Dabei geht es um 16 Einsätze von Polizei und Feuerwehr, bei denen drei Polizeibeamte und drei Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verletzt wurden - unter anderem erlitten sie Knalltraumata sowie Platz- und Brandwunden. Ein Feuerwehrmann wurde durch einen Metallsplitter im Auge verletzt.

Bei Angriffen auf Einsatzkräften drohen Freiheitsstrafen

Die Zahl der Tatverdächtigen erhöhte sich inzwischen auf 18. Laut Behörde ist unter ihnen auch eine Frau. Die Verdächtigen seien zwischen 16 und 37 Jahre alt und hätten deutsche, polnische, syrische oder iranische Pässe.

Grote zeigte sich zuversichtlich, dass die Angriffe konsequent geahndet werden. "Ich gehe davon aus, dass das Strafrecht jetzt im weiteren Verfahren voll ausgeschöpft wird." Bei Angriffen auf Einsatzkräfte drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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