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Christina Block und ihr Exmann Stephan Hensel: Zwei Versionen einer Schlammschlacht


Die zwei Versionen einer Schlammschlacht

  • Gregory Dauber
Von Gregory Dauber

Aktualisiert am 08.02.2023Lesedauer: 5 Min.
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Christina Block mit Ex-Mann Stephan Hensel und den Töchtern Greta und Johanna (Archivbild): Johanna lebt derzeit bei ihrem Vater, Greta bei ihrer Mutter in Hamburg.
Christina Block mit Ex-Mann Stephan Hensel und den Töchtern Greta und Johanna (Archivbild): Johanna lebt derzeit bei ihrem Vater, Greta bei ihrer Mutter in Hamburg. (Quelle: Eventpress/imago images)
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Seit Monaten tragen Christina Block und Stephan Hensel den Streit um drei gemeinsame Kinder in aller Öffentlichkeit aus. Die Vorwürfe beider Seiten sind schwer.

Seit 17 Monaten hat Christina Block ihre Kinder Johanna (16), Klara (12) und Theo (9) nicht mehr gesehen oder gesprochen. Der Streit um die zwei jüngeren Kinder mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel ist mittlerweile eine mediale Schlammschlacht geworden und beschäftigt Gerichte in zwei Ländern. Seit August 2021 stehen sich die zwei Seiten unversöhnlich gegenüber und erzählen völlig unterschiedliche Geschichten. t-online konnte mit beiden sprechen und bekam Einblick in die Abgründe eines Familienstreits.

Die Angelegenheit ist besonders heikel, weil zwei unterschiedliche Rechtssysteme betroffen sind. Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes gibt der Unternehmerin aus Hamburg recht, die dänischen Behörden treffen jedoch ihre eigenen Entscheidungen. Mitte Februar will ein dänisches Gericht urteilen, wie es weitergeht.

Kinder lebten bei Christina Block und Moderator Gerhard Delling

Die Geschichte eskalierte am 29. August 2021. Nach einem gemeinsamen Wochenende der Kinder mit ihrem Vater im Ferienhaus auf Sylt ging es nicht zurück nach Hamburg, wo die Kinder bei Christina Block und ihrem neuen Partner, dem Sportmoderator Gerhard Delling, lebten und zur Schule gingen. Stattdessen nahm Stephan Hensel Klara und Theo mit nach Dänemark, wo er mit seiner neuen Frau Astrid lebt, keine 30 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Die ältere Johanna wohnte da schon seit einigen Wochen beim Vater, sie war nach einem Streit mit ihrer Mutter ausgezogen.

Christina Block und ihr Partner Gerhard Delling (Archivbild): Die Hamburger Unternehmerin hat ihre beiden jüngsten Kinder seit über einem Jahr nicht gesehen.
Christina Block und ihr Partner Gerhard Delling (Archivbild): Die Hamburger Unternehmerin hat ihre drei Kinder seit 17 Monaten nicht mehr gesehen. (Quelle: IMAGO/gbrci)

Die Blocks gehören zur Hamburger High-Society: Christina Block ist die Tochter von Eugen Block, der die Restaurantketten "Block House" und "Jim Block" gründete. Heute gehören zur Block-Gruppe fast 80 Restaurants, ein Fünf-Sterne-Hotel und mehrere Lebensmittelproduzenten. 2.391 Mitarbeiter arbeiten für die Gruppe, Vater und Tochter sind Stammgäste auf Empfängen und Galas. Bis zur Trennung 2014 war Hensel mit dabei, 2018 ließen sich die Eheleute scheiden.

"Klara hat Angst vor Deinem Verhalten", schrieb Hensel der Mutter

"Die Kinder wollten und wollen bis heute nicht zurück", sagt Stephan Hensel. "Klara hat Angst vor Deinem Verhalten", hatte er am 29. August 2021 in einer Mail, die t-online vorliegt, seiner Exfrau geschrieben. 12 Minuten später schrieb er auch an das Hamburger Jugendamt und informierte die Behörde, dass er die beiden Kinder nicht zurück nach Hamburg bringe.

Für Block ist klar: "Stephan hat meine Kinder entführt, manipuliert sie und entfremdet sie von mir, ihrer 14-jährigen Schwester Greta, meiner Familie und ihrem Leben in Hamburg." Das Hamburger Jugendamt hatte Hensel auf sein Schreiben hin aufgefordert, die Kinder zurück zur Mutter zu bringen und "den rechtlichen Weg einzuhalten".

Eugen Block eröffnete 1968 sein erstes Steakhaus: Heute gehören zur Block-Gruppe fast 80 Restaurants, Hotels und Lebensmittelproduzenten.
Eugen Block eröffnete 1968 sein erstes Steakhaus: Heute gehören zur Block-Gruppe fast 80 Restaurants, Hotels und Lebensmittelproduzenten. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago images)

Wie in solchen Fällen üblich, landete die Sache schnell vor einem Familiengericht. In Gerichtsunterlagen wird festgehalten, Klara und Theo hätten in persönlicher Anhörung zum Ausdruck gebracht, beim Vater bleiben zu wollen. "Die Mutter schreie sie häufig an oder ignoriere sie, sie versetze ihnen Schläge auf den Hinterkopf oder schleife Theodor die Treppe herauf", heißt es im Beschluss, der t-online vorliegt. Das Jugendamt spricht sich für eine Rückkehr der Kinder zur Mutter aus, doch Hensel wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.

Christina Block wehrt sich: "Vorwürfe frei erfunden"

"Diese Vorwürfe sind frei erfunden, ich habe vor Gericht zum ersten Mal davon gehört", sagt Block. Bis heute verweigere ihr Ex-Mann eine Begutachtung der Kinder durch eine in Deutschland gerichtlich bestellte Psychologin. Auch das Oberlandesgericht ist nicht überzeugt und kassiert den Beschluss, nachdem die Kinder erneut mehrfach befragt worden waren. Die Gewaltvorwürfe insbesondere des Vaters seien überzogen, heißt es in der Urteilsbegründung, die t-online vorliegt.

Das Gericht argumentiert, der Vater habe Fakten zu seinen Gunsten geschaffen und das Behalten der Kinder als alternativlos dargestellt, statt frühzeitig – etwa bei Johannas Auszug im Juli 2021 – eine Klärung der Vorwürfe vor Gericht anzustreben. Darüber hinaus sei die Kontinuität und Stabilität der Erziehung nur bei der Mutter gewährleistet, wo die Kinder bislang lebten. Doch auch das ist schon über ein Jahr her, die drei gehen laut Hensel mittlerweile auf eine dänische Schule und führen dort ein Sozialleben.

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Christina Block mit ihren Eltern Eugen und Christa Block: Die Unternehmerfamilie will die in Dänemark festgehaltenen Kinder nach Hamburg zurückholen.
Christina Block mit ihren Eltern Eugen und Christa Block: Die Unternehmerfamilie will die in Dänemark lebenden Kinder nach Hamburg zurückholen. (Quelle: IMAGO / Stephan Wallocha)

Was brachte Stephan Hensel dazu, dem Oberlandesgericht nicht zu folgen?

Was brachte Stephan Hensel trotz alledem dazu, sich dem Beschluss des Oberlandesgerichtes zu widersetzen? "Hätte ich die Kinder gegen ihren Willen in das Auto gewaltsam zwingen sollen? Das Gesetz verbietet Gewalt gegen Kinder ganz klar, es gibt keine abgeschwächte Gewalt wie Züchtigung", sagt er zum Urteil des höchsten Hamburger Gerichtes. Er kritisiert, dass das deutsche Jugendamt nie mit den Kindern persönlich habe sprechen wollen und sich dennoch für eine Rückkehr zur Mutter ausgesprochen habe.

In Dänemark werden die deutschen Beschlüsse nicht automatisch umgesetzt: Das Land hat eine EU-Verordnung zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Sorgerechtsfragen nicht unterzeichnet – als einziger Mitgliedsstaat der Union. Das dänische Familiengericht erkennt das OLG-Urteil zwar an, will es aber nicht vollstrecken lassen, da die Kinder beim Vater wohnen wollten. "Da fehlt für mich die rechtliche Konsequenz, wie es nun weitergehen soll", sagt Block. Der Exmann nutze diesen Umstand aus.

Rückführungsantrag wird nun in Dänemark verhandelt

"Hier auf dänischem Boden gilt das Urteil des Oberlandesgerichts nicht und die dänischen Behörden haben nach eingehender Prüfung eine andere Auffassung der Angelegenheit. Wir haben die Kinder in Dänemark ordnungsgemäß angemeldet, wo ich seit Jahren lebe", sagt Stephan Hensel.

Was auf dänischem Boden nun verhandelt wird, ist ein sogenannter Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), klärt Kai Wantzen, Sprecher das Hanseatischen Oberlandesgerichtes auf. "Wenn es über Ländergrenzen geht, sind Situationen wie in diesem Fall juristisch oft problematisch", sagt er t-online. "Das Abkommen regelt, dass grundsätzlich die Behörden des Landes aktiv werden, in dem sich die Kinder aufhalten." In diesem Fall also Dänemark – ein deutscher Gerichtsvollzieher könne auf dänischem Staatsgebiet nichts vollstrecken.

Stephan Hensel weigert sich, die Kinder nach Hamburg zu bringen

Bislang weigert sich Stephan Hensel, einem Beschluss des Hamburger Familiengerichts zu bewachtem Umgang der Mutter in Hamburg Folge zu leisten. "Dieses würde eine Herausgabe der Kinder bedeuten", sagt er. In der Tat könnte es bei einem solchen Besuch in Hamburg zu einer Vollstreckung der Herausgabeanordnung des Oberlandesgerichtes kommen, bestätigt Wantzen t-online.

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In dem HKÜ-Verfahren muss nun also geklärt werden, ob die Kinder widerrechtlich "verbracht" worden sind, wie es juristisch heißt. Die Rückgabe kann unter Umständen auch abgelehnt werden, wenn sich die Kinder der Rückgabe widersetzen. Das Abkommen sieht vor, dass ein seelischer Schaden des Kindes in jedem Fall vermieden werden muss.

Befragung der Kinder in Dänemark – Block: "Keine Gutachten"

In Dänemark wurden die Kinder im vergangenen Jahr in einem "Børnehus" befragt. Dabei handelt es sich um ein Kinderhaus, das mögliche Missbrauchsfälle gegen Kinder und Jugendliche untersucht und Jugendämter, Polizei und Justiz zusammenführt. "Das war keine freiwillige Sache, da mussten wir hin", sagt Hensel.

Vom Kinderhaus werden Klara "traumatische Symptome" attestiert, die Kinder bräuchten Ruhe und professionelle Hilfe. Christina Block sagt dazu: "Das sind keine richtigen Gutachten von Experten. Die Kinder haben dort ihre Vorwürfe wiederholt, es wurde nichts kritisch hinterfragt."

Mehrere Versuche der Blocks, die Kinder zu sehen, gingen nach hinten los. Hensel sagt, diese Aktionen seien Kidnapping-Versuche gewesen. Immer wieder sei es zur Beschattung durch Detektive im Auftrag Christina Blocks gekommen. Ob Block ihre Kinder nun bald wiedersehen wird, ist noch offen – genauso wie der Verfahrensausgang. Nach einem Termin, bei dem Block und Hensel anwesend waren, soll am 17. Februar das Urteil fallen. "Die Kinder müssen wieder nach Hause und in ihrem gewohnten Umfeld zu Ruhe kommen", sagt sie.

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Verwendete Quellen
  • Telefongespräche mit Stephan Hensel
  • Telefongespräche mit Christina Block
  • Unterlagen, die von Stephan Hensel zur Verfügung gestellt wurden
  • Anfrage an das Oberlandesgericht Hamburg
  • hcch.net: Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
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