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Bewohnerparken in Hamburg: Schichtarbeiter erhalten Ausnahmegenehmigung


Bewohnerparken: Schichtarbeiter erhalten Ausnahmegenehmigung

Von t-online, mkr

31.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Ein Verkehrsschild weist auf eine Bewohnerparkzone hin: In solchen Straßen kann nur mit einem Parkausweis gebührenfrei geparkt werden.Vergrößern des BildesEin Verkehrsschild weist auf eine Bewohnerparkzone hin (Symbolbild): In solchen Straßen kann nur mit einem Parkausweis gebührenfrei geparkt werden. (Quelle: Hanno Bode/imago images)
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Die Verkehrsbehörde in Hamburg reagiert auf zunehmende Kritik am Bewohnerparken und ermöglicht neue Ausnahmen. Diese lösen die Probleme jedoch nur teilweise.

Wer als Gewerbetreibender in Schichten arbeitet und nachts in einer Bewohnerparkzone parken muss, weil keine Busse und Bahnen fahren, kann ab sofort auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen. Das teilte die Verkehrsbehörde am Dienstag mit. Diese ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden.

So kommt die Ausnahmegenehmigung nur für Arbeiter infrage, deren Schicht vor 6 Uhr morgens beginnt. Die Anreise darf erst ab 1 Uhr in der Nacht erfolgen. Außerdem muss der Betrieb ein "Mobilitätsmanagement" entwickeln, wie es die Verkehrsbehörde nennt, welches den zwingenden Bedarf nachweist und aufgrund dessen der Arbeitgeber ein Kontingent erhält, das er seinen Mitarbeitern je nach Schicht zur Verfügung stellen kann.

Der antragstellende Betrieb, der nicht an eine Branche gebunden ist, muss für das erste angemeldete Fahrzeug 250 Euro pro Jahr zahlen – jedes weitere koste 100 Euro jährlich, erklärt Dennis Krämer, Pressesprecher der Verkehrsbehörde, auf Anfrage von t-online. Die Ausnahmegenehmigung sei nicht personengebunden, sondern könne innerbetrieblich weitergegeben werden. Außerdem darf damit auch in einer benachbarten Parkzone geparkt werden.

Hamburg: Verkehrsbehörde kommt Schichtarbeitern entgegen

Die Behörde von Senator Anjes Tjarks reagiert damit auf Kritik, die zuletzt darin gipfelte, dass das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) im November vergangenen Jahres Klage gegen eine neue Bewohnerparkzone im Stadtteil Ottensen einreichte. Die Parkgebühr von drei Euro pro Stunde wurde als zu hoch erachtet und sorge für zum Teil unüberwindbare Schwierigkeiten nicht nur für das bestehende Pflegepersonal, sondern auch bei der Suche nach neuen Angestellten, argumentierte die Klinik. Hier lesen Sie mehr dazu.

Eine Entscheidung über die Klage ist noch nicht gefallen. Man werde jedoch – trotz der neuen Regelung – an dieser festhalten, bestätigte Svenja Ebert, Sprecherin des Altonaer Kinderkrankenhauses, auf Anfrage von t-online.

"Wir begrüßen die Ausnahmeregelungen. Allerdings lösen sie die Probleme des Anwohnerparkens nur teilweise. Der Dienstbeginn in der Pflege ist flexibilisiert: Die Ausnahmeregelungen bieten aufgrund der Wechselschicht nur denjenigen Mitarbeitern einen Vorteil, die in der Frühschicht mit Dienstbeginn vor 6 Uhr arbeiten", so Ebert. Die personalstärksten Zeiten lägen jedoch in den "Übergabe-Phasen des Früh- und Spätdienstes. Zu diesen Zeiten gilt die Ausnahmeregelung nicht mehr."

"Erhebliche Probleme" für die Kollegen im Schichtdienst

Das sieht auch Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Hamburg, so. Er hatte angesichts einer geplanten Bewohnerparkzone im Stadtteil Alsterdorf auf erhebliche Probleme für seine Kollegen im Schichtdienst aufmerksam gemacht. "Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt abzuwarten, ob es wirklich hilft", sagt Jungfer t-online.

Insbesondere die Gebühr von 250 Euro hält er für "hanebüchen". Zum Vergleich: Der Preis für einen Bewohnerparkausweis liegt bei 65 Euro jährlich. "Man sieht wieder einmal, dass die Verkehrsbehörde keine Ahnung hat, wie zum Beispiel in der Hamburger Polizei gearbeitet wird. Man winkt mit Freundlichkeit, um hintenrum wieder einen Stoß zu bekommen. Wertschätzung für Schutzdienst leistende sieht anders aus."

Gebühr für Gewerbetreibende nicht neu

Der Sprecher der Verkehrsbehörde betont, dass es sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung handelt. "Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht regelhaft das Parken von Bewohnerinnen und Bewohnern in diesen Zonen vor und nicht von Pendlerinnen und Pendlern oder Berufstätigen verschiedenster Gruppen." Die Rückmeldung aus den Betrieben sei gewesen, dass es insbesondere in den Frühdiensten Herausforderungen gebe.

"Wir wünschen uns von den Arbeitgebern, dass sie schauen, wie sie vielleicht selbst Parkplätze zur Verfügung stellen können. Oder vielleicht gibt es auch Schichtarbeitende, deren Schichten man so legen kann, dass sie zu einer anderen Zeit anreisen können", so Krämer. Die Idee sei nicht, dass ein großer Betrieb für alle seine Mitarbeiter pauschal eine Ausnahmegenehmigung beantrage.

Krämer versichert, dass man den nun getätigten Schritt fortlaufend beurteilen und Kontakt mit den Arbeitgebern halten werde, um die Praxistauglichkeit und die Anforderungen zu besprechen. Zudem macht der Sprecher darauf, dass die Gebühr von 250 Euro in Hamburg der seit mehreren Jahren konstante Satz für eine Ausnahmegenehmigung pro Jahr sei, die alle Gewerbetreibenden gleichermaßen entrichten würden.

In den Nachtzeiten ist das Parken auch in den Bewohnerparkgebieten für alle Menschen, üblicherweise meist zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens, auch ohne Bewohner- oder Besucherparkausweis kostenlos möglich.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Hamburger Verkehrsbehörde vom 31. Januar 2023
  • Telefonat mit Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde
  • Telefonat mit Thomas Jungfer, Landesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg
  • Schriftliche Anfrage bei Pressestelle des Altonaer Kinderkrankenhauses
  • hamburg.de: "Bewohnerparken Gebühren"
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