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Hamburger Krankenschwester gibt vierjähriger Tochter Beruhigungsmittel – Urteil


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Krankenschwester gibt vierjähriger Tochter Beruhigungsmittel – Urteil

Von afp
Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Zwei Schilder mit der Aufschrift "Notaufnahme" und "Notaufnahme Kinder" stehen von einem Krankenhaus: Ein Mann starb nach einem Unfall im Krankenhaus.
Zwei Schilder mit der Aufschrift "Notaufnahme" und "Notaufnahme Kinder" stehen von einem Krankenhaus: Eine Krankenschwester hat ihrer Tochter starke Medikamente verabreicht. (Quelle: picture alliance / dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Eine Krankenschwester gibt ihrer verletzten Tochter Schlaf- und Beruhigungsmittel. Wollte sie das Kind töten? Dazu hat das Landgericht Hamburg nun ein Urteil gefällt.

Das Landgericht Hamburg hat eine Krankenschwester wegen der Verabreichung von Beruhigungsmitteldosen an ihre vierjährige Tochter zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Sprechers in ihrem Urteil vom Dienstag als erwiesen an, dass sie ihrem Kind die Medikamente vor etwa zwei Jahren während eines Krankenhausaufenthalts heimlich gegeben hatte.

Von einem Tötungsvorsatz der 37-Jährigen ging das Gericht dabei allerdings nicht aus. Auch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von einer gefährlichen Körperverletzung sowie stark verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung der Angeklagten beantragte eine einjährige Freiheitsstrafe.

Die Frau hatte während des Prozesses gestanden, ihrer Tochter die Mittel in einer "Überforderungssituation" verabreicht zu haben. Sie bestritt zugleich aber, dass sie ihre Tochter töten wollte oder deren Tod billigend in Kauf nahm. Laut einem gerichtlich bestellten psychiatrischen Gutachter war die Schuldfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit erheblich eingeschränkt. Das Gericht entließ sie daher aus der Untersuchungshaft.

Gesundheitszustand des Kindes verschlechtert sich

Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Hamburger Landgericht mit dem Fall befasste. In einem ersten Prozess war die Krankenschwester im Herbst 2021 noch wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aber teilweise wieder auf. Das Gericht musste deshalb erneut darüber verhandeln, ob ein Tötungsvorsatz tatsächlich vorlag.

Insgesamt ging es um zwei getrennte Medikamentengaben an das Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Tochter der Beschuldigten wurde zu dieser Zeit wegen einer Schädelprellung in einer Hamburger Kinderklinik behandelt. Als sich der Zustand des Kinds wegen der Beruhigungsmittel verschlechterte, wurde es daher umgehend entsprechend versorgt. Bei Untersuchungen wurden anschließend die Medikamentenspuren nachgewiesen.

Krankenschwester ist auf freiem Fuß

Nach Angaben eines Gerichtssprechers war für das Urteil im neuen Prozess unter anderem auch maßgeblich, dass die Gefährlichkeit der verabreichten Mittel aufgrund inzwischen vorliegender genauerer rechtsmedizinischer Analyseergebnisse als geringer einzuschätzen war. Anders als zunächst angenommen, bestand dadurch keine potenzielle Lebensgefahr bei dem Kind.

Zudem handelte die Angeklagte demnach aufgrund ihrer eigenen psychischen Überforderung und der Einnahme von Medikamenten nicht ausschließbar im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung stellte sich laut Gericht nicht, weil die Haftstrafe durch die Zeit der Untersuchungshaft schon mehr als verbüßt war. Die Frau ist auf freiem Fuß.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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