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Hamburger ersticht Sohn auf Campingplatz: Urteil steht fest


Schockierende Details der Tat
Hamburger ersticht Sohn auf Campingplatz: Urteil steht fest

Von dpa
22.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt (Symbolbild): Für das Gericht stand fest, dass der Mann seinen sechsjährigen Sohn getötet hat.Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt: Für das Gericht stand fest, dass der Mann seinen sechsjährigen Sohn getötet hat. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wahnvorstellungen sollen einen Vater dazu getrieben haben, seinen Sohn zu töten. Nun stand der 40-Jährige vor Gericht. Das Urteil fiel früher als erwartet.

Im Prozess um einen heimtückischen Mord an seinem sechsjährigen Sohn hat das Kieler Landgericht am Montag die Unterbringung des 40-jährigen Vaters auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie verfügt. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft ging bei der Tat von heimtückischem Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Sie hatte in dem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Mannes aus Hamburg in einer Psychiatrie gefordert. Der Deutsche ist dort bereits seit der Tat untergebracht.

Vater tötete seinen Sohn – und rief die Polizei

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft tötete der Vater seinen Sohn am 25. September 2022 auf dem Campingplatz Bösdorf in Schleswig-Holstein in der wahnhaften Überzeugung, dass ein Atomkrieg unmittelbar bevorstehe und die Bomben bereits fielen. Er habe das Gesicht des schlafenden Sechsjährigen bedeckt, seine Kehle zerschnitten und mehrfach in den Oberkörper gestochen, wobei er auf das Herz gezielt habe. Dann habe der Mann selbst die Polizei gerufen. Der Sohn verblutete.

Das Urteil in dem weitgehend nichtöffentlichen Prozess war eigentlich erst für Anfang Juni erwartet worden. Zum Prozessstart hatte der Mann die Tat zutiefst bedauert. Er und die Staatsanwaltschaft haben nach Gerichtsangaben bereits auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet, der Vertreter der Mutter des Kindes als Nebenklägerin noch nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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