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Schleswig-Holstein will Waffenverbot gegen Motorrad-Rocker verhängen


"Hohe Gewaltbereitschaft"
Schleswig-Holstein will Rockergangs Waffen verbieten

Von dpa
Aktualisiert am 03.06.2023Lesedauer: 2 Min.
imago 74767870Vergrößern des BildesMitglieder der "Hells Angels" (Symbolbild): Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack spricht von "hoher Gewaltbereitschaft". (Quelle: imago stock&people)
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Wer Mitglied sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs ist, soll in Schleswig-Holstein künftig keine Waffe mehr besitzen dürfen. Auch, wenn sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Schleswig-Holstein will Motorrad-Rockern allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit den Besitz von Waffen verbieten. "Wir haben gemeinsam mit dem Landeskriminalamt ein Verfahren abgestimmt, mit dem nach und nach landesweit gegenüber allen Mitgliedern sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs ein individuelles Waffenbesitzverbot verhängt werden soll", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) dazu der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Kiel.

Entsprechende Pläne waren am Mittwoch in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag vorgestellt worden. Zuerst hatte der "Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag" berichtet.

Nach Ministeriumsangaben sind bereits gegen zwei Mitglieder von Clubs Waffenverbote ausgesprochen worden, weitere Fälle sind in Bearbeitung. Hinzu kommen weitere Waffenverbote, die bereits früher unabhängig von dem neuen Verfahren gegen Motorrad-Rocker ausgesprochen wurden. Mitglieder dieser Clubs, die schon negativ aufgefallen waren, dürfen schon jetzt keine Waffen besitzen.

"Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt"

Die Waffenverbote sollen nun in enger Abstimmung zwischen Waffenbehörden und LKA gruppenweise gegenüber den Mitgliedern der Rockergruppen ausgesprochen werden. "Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Gefahr, die von derartigen Rockergruppierungen ausgeht, zu minimieren und somit die Sicherheit zu erhöhen", sagte Sütterlin-Waack.

Das generelle Waffen-Besitzverbot für Motorradrocker ist möglich nach drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, nach denen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausnahmsweise allein aufgrund der Gruppenzugehörigkeit einer Person infrage gestellt werden kann, hieß es weiter. "Bei Mitgliedern von Outlaw Motorcycle Gangs besteht jedoch aufgrund des starken Loyalitätsdrucks und der hohen Gewaltbereitschaft bereits bei Mitgliedern, die bislang nicht negativ in Erscheinung getreten sind, eine hohe Gefahr, dass diese mit Waffen unsachgemäß umgehen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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