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Hamburg testet Grundeinkommen: Volksbegehren nimmt erste Hürde


Rund 96.000 Unterschriften
Erfolg für Volksbegehren "Hamburg testet Grundeinkommen"

Von t-online, nh

01.10.2024Lesedauer: 1 Min.
In Hamburg will eine Initiative bedingungsloses Grundeinkommen durchsetzen.Vergrößern des BildesMitglieder von "Hamburg testet Grundeinkommen" verladen die Listen mit den Unterschriften. (Quelle: Hamburg testet Grundeinkommen)

Das Volksbegehren "Hamburg testet Grundeinkommen" hat mit 96.000 Unterschriften die erste Hürde genommen. Nun muss die Stadt die Gültigkeit prüfen.

Das Volksbegehren für ein Grundeinkommen in Hamburg hat offenbar einen ersten Erfolg eingefahren: Knapp 96.000 Menschen haben laut der Initiatoren unterschrieben. Das muss die Stadt nun überprüfen.

Zahlreiche Beteiligte hatten zuletzt in Hamburg Unterschriftenlisten herumgereicht. Auch per Briefwahl konnten Stimmen abgegeben werden. Für den Erfolg bedarf es eigentlich nur rund 66.000 gültige Unterschriften.

"Mehr Freiheit bei der Lebensgestaltung"

"Das bedingungslose Grundeinkommen wird weltweit als innovative Lösung diskutiert, um soziale Ungleichheit zu reduzieren und wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen", begründen die Initiatoren ihr Anliegen. "Es bietet die Möglichkeit, Menschen mehr Freiheit bei der Lebensgestaltung zu geben – sei es durch Weiterbildung, Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliches Engagement." Hamburg habe durch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens die Chance, eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Der Gesetzesentwurf sieht ein dreijähriges Modellprojekt vor. Ausgewählte Hamburger sollen im Zuge dessen das bedingungslose Grundeinkommen erhalten. Die finanziellen Mittel für das Projekt sollen aus dem Hamburger Haushalt stammen.

Der nächste Schritt für "Hamburg testet Grundeinkommen": In einem Volksentscheid im September 2025 könnten die Hamburger für die Umsetzung des Gesetzes abstimmen. Bis die Pläne konkreter werden, dauert es also noch.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Mitteilung von "Hamburg testet Grundeinkommen" vom 1. Oktober 2024
  • Weitere Artikel bei t-online
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