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Doppelmord in Hamburg: Urteil rechtskräftig – lebenslange Haft


Mordurteil rechtskräftig
Ex-Freundin und Tochter in Hamburg erstochen

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Eingang des Strafjustizgebäudes: Der Bundesgerichtshof gab den Hamburger Richtern recht.Vergrößern des BildesDer Eingang des Strafjustizgebäudes: Der Bundesgerichtshof gab den Hamburger Richtern recht. (Quelle: Daniel Bockwoldt/Archivbild/dpa-bilder)
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Vor zwei Jahren hat ein 35-jähriger Mann seine kleine Tochter und dessen Mutter auf dem S-Bahnhof Jungfernstieg erstochen. Gegen das Mordurteil legte er Berufung ein – vergebens.

Das Urteil wegen des Doppelmordes an einer Mutter und ihrer kleinen Tochter am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies einen Revisionsantrag des 35 Jahre alten Angeklagten als unbegründet zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Mann hatte die fünffache Mutter und seine kleine Tochter am 12. April 2018 vor den Augen zahlreicher Passanten auf einem Bahnsteig mit einem Messer getötet.

Das Landgericht Hamburg hatte ihn deshalb am 15. Februar 2019 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Täter war schon vor dem Mord aggressiv

Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit zwischen dem heute 35-Jährigen und seiner ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Ex-Freundin. Er habe sich an der 33-Jährigen rächen und sie dafür bestrafen wollen, dass sie ihrem neuen Lebensgefährten Kontakt mit der gemeinsamen Tochter gewährte, hieß es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs.

Er selbst habe unter anderem aufgrund seines aggressiven Verhaltens nur über ein eingeschränktes Umgangsrecht mit dem damals 21 Monate alten Kind verfügt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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