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Corona-Ausbruch in Hamburg: Swingerclub geht gegen Sperrstunde vor


Hamburger Swingerclub reicht Antrag gegen Sperrstunde ein

Von dpa
Aktualisiert am 22.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Beine in schwarzer Strumpfhose (Symbolbild): Ein Swingerclub ist mit der Sperrstunde in Hamburg nicht einverstanden.Vergrößern des BildesBeine in schwarzer Strumpfhose (Symbolbild): Ein Swingerclub ist mit der Sperrstunde in Hamburg nicht einverstanden. (Quelle: agefotostock/imago-images-bilder)
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In Hamburg gilt wegen der Ausbreitung des Coronavirus eine nächtliche Sperrstunde. Dagegen hatte ein Sex-Lokal einen Eilantrag eingereicht. Das zuständige Gericht machte nun eine klare Ansage.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers eines sogenannten Swingerclubs gegen die Sperrstunde in der Hansestadt abgelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts erweise sich die Regelung nach der Prüfung als rechtmäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die Sperrstundenregelung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße.

Nach Ansicht des Gerichts ist anzunehmen, dass es im Zusammenhang mit gastronomischen Betrieben insbesondere zur Nachtzeit "aufgrund von fortschreitenden sozialen Interaktionen und auch in Verbindung mit dem Konsum alkoholischer Getränke zu einer erheblichen Anzahl von Neuinfektionen" komme.

Mildere, ebenso geeignete Maßnahmen, seien nicht ersichtlich. Die Sperrstundenregelung sei angemessen. Zwar greife die Maßnahme in ganz erheblicher Weise in die Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers ein – und sei für diesen mit gravierenden Einbußen verbunden.

Gleichwohl überwögen im Ergebnis die zu schützenden öffentlichen Interessen, namentlich diejenigen des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung. Maßgeblich sei auch das zuletzt insgesamt zunehmende Infektionsgeschehen. Gegen die Entscheidung kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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