Maskenpflicht erweitert Hamburg-Altona geht gegen "Glühwein-Cornern" vor
Viele Hamburger treffen sich trotz der Corona-Krise bei Außer-Haus-Verkäufen für Glühwein und anderem. Die neue Eindämmungsverordnung verbietet das.
Das Bezirksamt Hamburg-Altona kann nun doch gegen das "Glühwein-Cornern" vorgehen, mit dem die Maskenpflicht umgangen werden sollte. Zunächst war gelebte Praxis, dass die Mund-Nase-Bedeckung auch auf Plätzen und Straßen mit Maskenpflicht zum Rauchen, Trinken und Essen abgenommen werden durfte.
"Jetzt haben wir rechtliche Klarheit, dass dies nicht erlaubt ist", sagte Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) am Freitag und korrigierte damit die Einschätzung vom Vortag. "Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Personen, die essen, trinken oder rauchen nicht von der Maskenpflicht ausgenommen."
Ordnungsdienst soll Infektionsschutz umsetzen
Auch am Donnerstagabend hatten wieder Menschen in Gruppen im Schanzenviertel zusammengestanden und unter anderem Bier und Glühwein getrunken, Getränke, die eigentlich "to-go" mitgenommen werden sollten.
"Unser Ordnungsdienst wird heute noch gebrieft und angehalten, diese Regeln konsequent umzusetzen", sagte von Berg. Wer demzufolge essen, trinken oder rauchen will, muss sich vom Ort der Maskenpflicht entfernen. "Mit diesem Vorgehen gelingt es uns besser, den Infektionsschutz umzusetzen – auch im Zusammenhang mit dem 'Glühwein-Cornern'", sagte von Berg.
- Nachrichtenagentur dpa