Betrug statt Ritual Angebliche Hellseherin in Hamburg verurteilt
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Wegen Diebstahls von 250.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek eine angebliche Hellseherin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die 29-Jährige aus Kerpen bei Köln habe sich das Vertrauen einer Hamburgerin erschlichen und mit vermeintlichen Heilungsritualen die Notlage der 54-Jährigen ausgenutzt, sagte Richterin Eda Bacak am Dienstag in ihrer Urteilsbegründung. Die Darstellung der geschädigten Frau sei glaubwürdig (Az.: 846 Ls 99/19).
Demnach hatte ihr die Angeklagte im August 2018 erklärt, sie könne ihrer schwer erkrankten Schwägerin durch ein Ritual helfen. Die 54-Jährige müsse dafür 300.000 Euro in Plastikfolie umwickelt unter ihrer Matratze verstecken und intensiv beten. Dann würden die bösen Dämonen vertrieben werden. Da die 54-Jährige nur 250.000 Euro in bar beschaffen konnte, wollte die vermeintliche Hellseherin noch 50.000 Euro von ihrem eigenen Geld dazulegen. Der Heilungserfolg sei davon abhängig, dass die 54-Jährige anschließend keinesfalls unter der Matratze nachschaue. Drei Monate später tat sie es doch und stellte erschüttert fest, dass dort nur noch Spielgeld lag.
Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt, der Verteidiger Freispruch gefordert. Die Richterin begründete das härtere Strafmaß auch mit fünf einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten. Die 29-Jährige muss zudem die 250.000 Euro zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
- Nachrichtenagentur dpa