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Nicht zugelassenes Krebsmittel: 72-Jähriger in Hamburg vor Gericht


72-Jähriger vor Gericht
Hamburger stellt unerlaubt Krebsmittel her

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Auftakt eines Prozesses wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Der Mann hatte seine Medikamente auch ins Ausland verkauft.Vergrößern des BildesAuftakt eines Prozesses wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Der Mann hatte seine Medikamente auch ins Ausland verkauft. (Quelle: Christian Charisius//dpa-bilder)
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Ein Hamburger soll selbst hergestelltes Krebsmittel ohne Zulassung verkauft haben – dabei ist er laut Staatsanwaltschaft weder Arzt noch Apotheker.

Wegen Herstellung und Verkaufs eines nicht zugelassenen Krebsmittels hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen Molekularbiologen vor dem Landgericht Hamburg begonnen. Die Staatsanwältin warf dem 72-Jährigen vor, das Medikament GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärzte und Heilpraktiker in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern verkauft zu haben. Dabei sei der Angeklagte weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Genehmigung für die Herstellung des Mittels in seinem Labor gehabt (Az.: 624 KLs 8/19).

Die Besteller hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst hergestellt zu haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden. Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der Angeklagte über 1,9 Millionen Euro eingenommen habe. Meist soll die Firma aus Hamburg-Bahrenfeld Bestellungen von zehn Ampullen zum Preis von gut 3.400 Euro versandt haben. Wie aus der Auflistung der Staatsanwältin hervorging, gab es offenbar eine Reihe von Stammkunden.

Geschäftspartner informierte die Behörden

Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für Patienten hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. Ein Geschäftspartner des Angeklagten habe 2016 die Behörden informiert.

Für das unerlaubte Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln droht dem Angeklagten bei einem Schuldspruch bis zu einem Jahr Haft je Fall. Bei Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Erlaubnis kann es eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geben. Einige der angeklagten Fälle drohen zu verjähren. Darum werde gegen den 72-Jährigen auch unter Corona-Bedingungen verhandelt, sagte der Sprecher. Die Strafkammer hat vier weitere Termine bis zum 26. März angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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