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Hamburg: Neue Corona-Verordnung – Alkoholverbot gelockert und Masken im Auto


Neue Verordnung
Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Hamburg

Von dpa
Aktualisiert am 29.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Hamburg - RathausBlick vom Mahnmal St. Nikolai auf die Rückseite des Hamburger Rathauses sowie Binnen- und Außenalster (Archivbild): Hamburg hat eine neue Corona-Verordnung.Vergrößern des BildesBlick vom Mahnmal St. Nikolai auf die Rückseite des Hamburger Rathauses sowie Binnen- und Außenalster (Archivbild): Hamburg hat eine neue Corona-Verordnung. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)
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In Hamburg gibt es eine neue Corona-Verordnung. Die setzt angesichts der aktuellen Fallzahlen vor allem auf Verschärfungen der Maßnahmen – teilweise wird aber auch gelockert.

Seit Montag gilt in Hamburg eine neue Corona-Verordnung. Mit der Verfügung verlängert der Senat den Lockdown bis zum 18. April. Die meisten Regeln bleiben unverändert gültig. Es gibt aber kleinere Änderungen. Aufgrund eines Gerichtsurteils hat der Senat das Mitte Dezember eingeführte Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weitgehend aufgehoben.

Das bislang flächendeckende Trinkverbot wird nun zeitlich auf bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind Straßen, Plätze und Parks, wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu zählen etwa der Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der Hans-Albers-Platz an der Reeperbahn und der Ballindamm vor der Europapassage.

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nun auch für Mitfahrer in Autos, aber nicht für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben Haushalt gehören, sind sie von der Pflicht befreit. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin auch an zahlreichen belebten Orten im Freien vorgeschrieben.

Die Notbremse bleibt angezogen

Die seit dem 20. März geltende "Notbremse" bleibt unverändert. Weiterhin dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts mit nur einer weiteren Person treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Auch die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, sofern sie nicht Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Schulen und Kitas halten ihr eingeschränktes Angebot aufrecht. Die Kinder und Beschäftigten müssen aber häufig Schnelltests machen.

Gemäß der Vereinbarung von Bund und Ländern erlaubt der Senat die Möglichkeit von Modellprojekten, mit denen die Öffnung des gesellschaftlichen Lebens unter Corona-Bedingungen erprobt werden soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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