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Hamburg: Mehr als 3.000 Haftbefehle nicht vollstreckt


Haftbefehle nicht vollstreckt
Mehr als 3.000 Straftäter auf freiem Fuß

Von dpa
Aktualisiert am 07.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizist mit Handschellen und Pistole am Gürtel (Symbolbild): Mehr als 3.000 Hamburger Strafbefehle sind nicht vollstreckt worden.Vergrößern des BildesEin Polizist mit Handschellen und Pistole am Gürtel (Symbolbild): Mehr als 3.000 Hamburger Strafbefehle sind nicht vollstreckt worden. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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In Hamburg wurden mehr als 3.000 Haftbefehle gegen Straftäter noch nicht vollstreckt. Teilweise werden sie bundeweit gesucht. Den justizpolitischen Sprecher macht dieser Zustand fassungslos.

Die Hamburger Justiz verzeichnet rund 3.000 noch offene Haftbefehle aus den vergangenen vier Jahren. Wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht, wurden bis Mitte März noch 2.474 Personen von der Polizei bundesweit gesucht, weil sie trotz rechtskräftiger Verurteilung ihre Strafhaft nicht antraten. Weitere 549 noch offene Haftbefehle wurden gegen Verdächtige nach Straftaten erlassen. Die Antwort bezog sich auf den Zeitraum von 2017 bis zum 23. März 2021.

Von den noch offenen Haftbefehlen stammen – mit 1.048 zum Haftantritt und 188 nach Straftaten – besonders viele aus dem vergangenen Jahr. Aber auch Hunderte Ausschreibungen zur Festnahme aus den Jahren 2017 bis 2019 sind demnach bislang unvollstreckt geblieben.

Sprecher fordert anderen Umgang mit Straftätern

"Dass in Hamburg mehr als 3.000 Straftäter frei rumlaufen und von der Polizei gesucht werden, macht fassungslos", kommentierte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Urheber der Anfrage, Richard Seelmaecker, am Mittwoch.

Er kritisierte zugleich den Umgang mit ausländischen Straftätern, die eigentlich abgeschoben werden sollen. Wenn deren Identität nicht klar ist, kommen sie laut Senat nach Verbüßung ihrer Strafhaft zunächst auf freien Fuß. Sie werden dabei belehrt, dass sie sich bei ihren Heimatbehörden um Papiere bemühen müssen. "Wir können uns von denen nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen", meinte Seelmaecker. Der Senat müsse dafür sorgen, dass solche Straftäter direkt nach Verbüßung ihrer Haft abgeschoben werden.

Zuvor hatte "Bild" über das Thema berichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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