t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Hamburg: Junger Mann bekommt Haftstrafe für blutige Racheaktion


Fünf Jahre Haft
Mann wegen versuchten Totschlags und Drogenhandels verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand (Symbolbild): Ein junger Mann wurde wegen mehrerer Verbrechen im Drogenmilieu verurteilt.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand (Symbolbild): Ein junger Mann wurde wegen mehrerer Verbrechen im Drogenmilieu verurteilt. (Quelle: picture alliance/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Vor einem Hamburger Gericht wurde ein junger Mann verurteilt. Er muss nun eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Vor einem Jahr war er an mehreren Taten im Drogenmilieu beteiligt. Darunter versuchter Totschlag, Drogenhandel und gefährliche Körperverletzung.

Wegen einer blutigen Racheaktion im Drogenmilieu hat das Landgericht Hamburg einen jungen Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Strafkammer sprach den 20-Jährigen am Montag wegen versuchten Totschlags, Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung schuldig (610 KLs 22/20 jug.). Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Angeklagte mit mindestens zehn Kilo Marihuana und 300 Gramm Kokain.

Am 19. April vergangenen Jahres stellten ihm andere Kriminelle in der Nähe des S-Bahnhofs Nettelnburg eine Falle und raubten ihm 40.000 Euro an Drogeneinnahmen. Weil er glaubte, einer der Räuber sei in eine Wohnung geflüchtet, schoss der Angeklagte dreimal durch die Wohnungstür in Höhe des Türspions. Die Schüsse verfehlten nur knapp einen Vater.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Am 30. Mai lauerte der 20-Jährige zusammen mit zwei Komplizen einem der Räuber in Hamburg-Bergedorf auf. Dabei schoss der Angeklagte mindestens fünfmal auf den 22-Jährigen und verletzte ihn schwer.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den in Hamburg geborenen Angeklagten mit afghanischer Staatsangehörigkeit eine Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gefordert. Seine Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website