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Hamburg: Angeklagter erhält Haftstrafe nach Unfalltod von Zielfahnder


Sechs Jahre Haft
Angeklagter nach Tod von Zielfahnder verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 21.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Schriftzug auf einem Polizeiwagen (Symbolbild): Nach dem Tod eines Polizeibeamten wurde der Angeklagte verurteilt.Vergrößern des BildesDer Schriftzug auf einem Polizeiwagen (Symbolbild): Nach dem Tod eines Polizeibeamten wurde der Angeklagte verurteilt. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Bei einer Festnahme eines Angeklagten, ist ein Polizeibeamter so stark verletzt worden, dass er wenige Tage später verstarb. Der Angeklagte selbst hatte einen Unfall mit einem Polizeifahrzeug verursacht – jetzt wurde er verurteilt.

Im Prozess um den Tod eines Zielfahnders bei einer Festnahmeaktion in Hamburg-Lurup hat das Landgericht den Angeklagten zu sechs Jahren Haft verurteilt. Durch sein hochriskantes Fluchtverhalten treffe den 30-Jährigen eine Mitschuld an dem Frontalzusammenstoß mit dem Wagen des Hamburger Beamten, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter am Mittwoch.

Der 57-Jährige hatte dabei so schwere Verletzungen erlitten, dass er acht Tage später im Krankenhaus starb. Die Strafkammer sprach den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung und Fahrens ohne Führerschein schuldig.

Unfall mit Polizeifahrzeug verursacht

Am 25. Februar vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte den damals mit drei Haftbefehlen gesuchten 30-Jährigen festnehmen wollen. Als ein Zielfahnder aus Itzehoe in den Wagen des Mannes sprang, gab der Gesuchte Gas und wendete. Dabei stieß er frontal mit einem zivilen Polizeiwagen zusammen, den der Beamte des Hamburger Landeskriminalamts fuhr.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte beantragt, ihn nur wegen Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen zu einer maßvollen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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