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Hamburg: Angeklagte gesteht Sklaverei in IS-Hochburg


In IS-Hochburg Rakka
Hamburgerin hat Jesidinnen versklavt

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte steht im Gerichtssaal neben ihrem Verteidiger: Sie bedauerte ihr Verhalten und distanzierte sich vom IS.Vergrößern des BildesDie Angeklagte steht im Gerichtssaal neben ihrem Verteidiger: Sie bedauerte ihr Verhalten und distanzierte sich vom IS. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)
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Nachdem eine Freundin der Angeklagten zwei Sklavinnen mit zu ihr nach Hause in Rakka gebracht hatte, hat auch sie die beiden Frauen für sich arbeiten lassen. In Hamburg muss sie sich dafür vor Gericht verantworten und gestand ihre Tat.

Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien hat die Angeklagte am Freitag ein Geständnis abgelegt. Die 36-jährige Omaima A. räumte in einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, dass sie Anfang 2016 ihre Wohnung in der IS-Hochburg Rakka von den Frauen reinigen ließ. "Ich zeigte den beiden Sklavinnen die Wohnung und sagte ihnen, welchen Bereich sie putzen sollten", hieß es in der Erklärung. Eine damalige Freundin von ihr habe die Sklavinnen bei einem Besuch mitgebracht. Zugleich distanzierte sich die in Hamburg geborene Angeklagte vom IS und bedauerte ihr "Fehlverhalten".

Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht, Ulrike Taeubner, wertete die Erklärung als umfassendes Geständnis. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Deutsch-Tunesierin vor, als Mitglied der Terrororganisation Beihilfe zur Versklavung der beiden Jesidinnen aus dem Nordirak geleistet zu haben.

Omaima A. wurde bereits am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist seit März rechtskräftig. Zu Beginn des zweiten Prozesstages am Freitag hatten sich die Beteiligten auf einen maximalen Strafrahmen geeinigt. Demnach kann die 36-Jährige nun mit einer maximal neun Monate längeren Gesamtfreiheitsstrafe rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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