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Finanzsenator Dressel begrüßt BGH-Entscheidung zu "Cum-Ex"


Hamburg
Finanzsenator Dressel begrüßt BGH-Entscheidung zu "Cum-Ex"

Von dpa
28.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Andreas DresselVergrößern des BildesAndreas Dressel (SPD), Senator für Finanzen in Hamburg, setzt sich eine FFP2-Maske auf. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte begrüßt. "Es ist gut, dass nun Rechtssicherheit hergestellt ist. Das ist eine große Erleichterung für Justiz und Steuerverwaltung bei der Aufarbeitung", sagte er am Mittwoch. "Wir wollen und werden jeden Euro zurückholen, der durch Cum-Ex Geschäfte dem Fiskus und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entgangen ist."

Die Finanzbehörde werde auch weiter gegen Cum-Ex-Praktiken vorgehen "und sie im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten ahnden". Voraussetzung sei jedoch, dass sich der zugrundeliegende Sachverhalt hinreichend gerichtsfest belegen lasse. "Ob die hierzu erforderlichen Erkenntnis- und Beweismittel ausreichend sind, kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden."

Der BGH hatte zuvor ein Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit von Cum-Ex- Geschäften bejaht. Eine Revision, mit der die Hamburger Warburg Bank gegen eine von den Bonner Richtern gegen sie gerichtete Einziehungsentscheidung über mehr als 176 Millionen Euro vorgehen wollte, wurde ebenfalls abgewiesen.

Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben. So wird eine mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer erreicht.

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