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Senat will gegen überteuerte Mieten bei Wohnungen vorgehen


Hamburg
Senat will gegen überteuerte Mieten bei Wohnungen vorgehen

Von dpa
17.08.2021Lesedauer: 2 Min.
WohnungenVergrößern des BildesBlick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt. Der Hamburger Senat will verhindern, dass Vermieter etwa von möblierten Wohnungen überteuerte Mieten verlangen können. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Hamburgs rot-grüner Senat will Abzockern bei der Vermietung möblierter Wohnungen und bei Kurzzeitvermietungen das Handwerk legen. Über eine Bundesratsinitiative soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dahingehend geändert werden, dass eine Umgehung der Mietpreisbremse nicht mehr möglich ist. "Wir wollen damit ein Zeichen setzen für eine weitere Verbesserung beim Mieterschutz", sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Dienstag.

Es sei zu beobachten, dass Vermieter die in Hamburg bis 2025 verlängerte Mietpreisbremse mit ihrer Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete umgehen, indem sie Wohnraum einfach möbliert vermieten. Mieter würden dabei im Unklaren gelassen, wie hoch die Netto-Kaltmiete und wie hoch der Möblierungszuschlag sei. "Es wird ihnen auf diese Weise die Möglichkeit genommen, ihre Rechte aus der Mietpreisbremse geltend zu machen", sagte Stapelfeldt.

Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte, vielfach würden billige Möbel in eine Wohnung gestellt und diese dann teuer vermietet. Das soll nicht mehr möglich sein, indem zum einen der Möblierungszuschlag neben der mitpreisbremsen-bewährten Netto-Kaltmiete gesondert ausgewiesen sein muss. Zum anderen darf der Zuschlag pro Monat dann nicht mehr als ein Prozent des Möbel-Kaufpreises betragen. Pro Jahr sollen zudem vom anrechenbaren Kaufpreis fünf Prozent abgezogen werden. Werde der Zuschlag nicht ausgewiesen, "gilt der Wohnraum als unmöbliert", sagte Gallina.

Bei den bislang ungeregelten Kurzzeitvermietungen will der Senat in angespannten Wohnungsmärkten die Maximaldauer auf sechs Monate festsetzen. Allerdings sollen Ausnahmen möglich sein, etwa wenn ein Student für sieben Monate eine Bleibe brauche oder eine Geschäftsfrau jobbedingt für zehn Monate eine Wohnung suche. Entscheidend für die Ausnahme sei, dass die Wohnung nicht der Lebensmittelpunkt werden soll, sagte Gallina. Kettenmietverträge sollen unzulässig sein.

Unterstützung kam vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). "Es ist gut, dass Hamburg auf Bundesebene aktiv wird", sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zu entziehen und dann zu unanständig hohen Mieten anzubieten, gehe gar nicht. "Dieses Gebaren sollte ohne Wenn und Aber verboten werden. Das stellt aus meiner Sicht Missbrauch von Wohnraum dar." Die CDU nannte die Pläne zu den Kurzzeitvermietungen dagegen wissenschafts- und wirtschaftsfeindlich. Für die Linken sind die Senatspläne nur dem Bundestagswahlkampf geschuldet. Nötig sei vielmehr ein Mietendeckel.

Der Mieterverein zu Hamburg begrüßte die Senatspläne, stellte aber wie die Linken die Frage, weshalb der Senat erst kurz vor der Bundestagswahl tätig werde. Schließlich sei seit langem bekannt, dass Vermieter zunehmend Wohnungen mit Mobiliar ausstatten, um die Regelungen der Mietpreisbremse zu umgehen. "Es bleibt zu hoffen, dass es nicht nur bei der Ankündigung bleibt und der Senat sich auch nach den Wahlen zum Bundestag energisch für die dringend erforderliche Gesetzesnachbesserung zum Schutz der Mieter einsetzen wird", Vereinschef Siegmund Chychla.

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