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Mitgliedschaft in Terrormiliz: 27-jähriger Syrer angeklagt


Al Fu'ah
Mitgliedschaft in Terrormiliz: 27-jähriger Syrer angeklagt

Von dpa
28.10.2021Lesedauer: 1 Min.
HandschellenVergrößern des BildesHandschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. (Quelle: Frank Molter/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Einen Monat nach seiner Verhaftung in Rostock hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg einen 27-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Der Beschuldigte soll im Jahr 2015 Kämpfer der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham gewesen sein, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Er habe verschiedene Kriegswaffen besessen und sich an der Belagerung schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt. Er habe auch an einem Propaganda-Video mitgewirkt, das am 9. August 2015 auf Youtube veröffentlicht worden sei. Das Video sollte die Belagerung der Dörfer rechtfertigen.

Im Februar 2016 sei der Angeklagte auf dem Landweg nach Deutschland eingereist und habe einen Asylantrag gestellt, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Bis zu seiner Verhaftung am vergangenen 27. September habe er in Rostock gelebt.

Die terroristische Vereinigung Ahrar al-Sham entstand nach Angaben der Behörde Anfang 2013 durch einen Zusammenschluss mehrerer kleinerer Organisationen. Ihr Ziel sei der Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und der Aufbau einer fundamental-islamistischen Gesellschaft gewesen. Dafür habe sie Bombenanschläge und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung verübt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist auch für Staatsschutzdelikte in Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig, sofern nicht der Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernimmt.

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