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Hamburg: Falsche Polizistin kommt erneut vor Gericht – Seniorinnen Geld geraubt


Seniorinnen fast 160.000 Euro gestohlen
Falsche Polizistin kommt in Hamburg erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 01.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild): Wegen Fristfehlern des Gerichts muss eine mutmaßliche Betrügerin erneut auf die Anklagebank.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia (Symbolbild): Wegen Fristfehlern des Gerichts muss eine mutmaßliche Betrügerin erneut auf die Anklagebank. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Nach Fehlern des Landgerichts muss eine mutmaßliche Betrügerin abermals auf die Anklagebank: Sie soll gemeinsam mit ihrer Schwester älteren Frauen viel Geld geraubt haben.

Eine mutmaßliche Trickbetrügerin muss sich von Freitag an vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die 44-Jährige soll zusammen mit ihrer drei Jahre jüngeren Schwester zwei ältere Frauen in Hamburg um ihre Ersparnisse gebracht haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Zunächst sollen Komplizen der Täterinnen eine 78-Jährige angerufen haben. Sie forderten die Seniorin auf, hohe Beträge von ihrem Konto abzuheben und der Polizei zur Aufklärung von Verbrechen zur Verfügung zu stellen. Am 21. September 2018 habe die 78-Jährige 58.745 Euro an die Angeklagte übergeben, hieß es. Diese habe sich dabei als Polizeibeamtin ausgegeben.

Hamburg: Revision der Frau erfolgreich wegen Fristverletzung

Bei einer anderen Hamburgerin im Alter von 68 Jahren soll die beiden Schwestern am 25. Oktober 2018 mit derselben Masche sogar 100.000 Euro erbeutet haben. Beim Versuch, das Geld in die Türkei zu bringen, wurde die 44-Jährige am Hamburger Flughafen festgenommen.

Die jüngere Schwester der Angeklagten wurde bereits rechtskräftig zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Für die 44-Jährige fiel das Urteil vom 25. September 2019 härter aus: Sie bekam dreieinhalb Jahre Haft. Ihre Revision hatte jedoch Erfolg, weil nach Feststellung des Bundesgerichtshofs eine Frist verletzt wurde. Das Landgericht hatte die schriftliche Urteilsbegründung versehentlich zwei Tage zu spät zugestellt. Nun muss eine andere Strafkammer die Sache neu verhandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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