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Messerattacke in Hamburg: Fast fünf Jahre Gefängnis für Angeklagten


Messerangriff auf Fahrer – Mann zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 25.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Richterhammer liegt auf einem Tisch (Symbolbild): Der Angeklagte hatte sich mehrfach entschudigt.Vergrößern des BildesRichterhammer liegt auf einem Tisch (Symbolbild): Der Angeklagte hatte sich mehrfach entschudigt. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)
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Ein Streit zwischen zwei Männern in Hamburg ist derart eskaliert, dass ein Mann auf einen anderen eingestochen hat. Nun muss derjenige ins Gefängnis.

In einem Prozess um Messerstiche nach einem eskalierten Streit hat das Hamburger Landgericht den Angeklagten am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 27-Jährige habe sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. "Ein völlig sinnloses Verbrechen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Anklagebehörde näherte sich der Deutsche am 8. Mai stark angetrunken dem späteren Opfer an dessen Transporter in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße. Er habe den Kraftfahrer angesprochen und nach einer Zigarette gefragt.

Dabei sei er so nah herangekommen, dass dieser ihn gebeten habe, Abstand zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Inzwischen sei nicht mehr klar, was die Wut des Angeklagten entzündet habe – die Bitte um die Maske, die verwehrte Zigarette oder das ablehnende Verhalten des Fahrers, sagte die Staatsanwältin.

Täter entschuldigt sich beim Opfer

Verärgert habe der Angeklagte die Tür des Transporters zweimal gegen den Fuß des Geschädigten geschlagen – der habe sich daraufhin gewehrt. Es kam zu einer Prügelei. Am Ende habe der Angeklagte zugestochen – vor den Augen der Familie des Opfers, sagte die Staatsanwältin.

Sie gehe von verminderter Schuldfähigkeit aus, weil der Mann so viel getrunken hatte. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe einen Filmriss, könne zu der Tat nichts sagen. Mehrfach entschuldigte er sich bei dem Opfer.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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