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Haftstrafen in Hamburger Prozess um Drogen-Geldwäsche


Hamburg
Haftstrafen in Hamburger Prozess um Drogen-Geldwäsche

Von dpa
01.12.2021Lesedauer: 2 Min.
HandschellenVergrößern des BildesHandschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. (Quelle: Frank Molter/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Sie versteckten hohe Summen aus Drogengeschäften in speziell präparierten Koffern: Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch eine Bande wegen Geldwäsche in Höhe von knapp acht Millionen Euro verurteilt. Ein 43-Jähriger erhielt mit sieben Jahren die höchste Strafe. Auch seine Eltern, die einen An- und Verkauf für Gold und ein Pfandleihhaus in Hamburg betrieben, und sein Bruder müssen mehrere Jahre in Haft. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich die insgesamt acht Angeklagten der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche in mehr als 60 Fällen schuldig machten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagt war der Zeitraum September 2019 bis Juli 2020 - in dieser Zeit überwachte die Polizei die Bande. Die Abläufe seien aber so eingespielt gewesen, dass er davon ausgehe, dass die Geldwäsche schon viel früher begonnen habe, sagte der Vorsitzende Richter Malte Hansen in seiner Urteilsbegründung.

Das Geld stammte laut Gericht aus Drogengeschäften anderer Täter, das diese an die Familie übergaben. Sie sollte die Beträge ins Ausland transferieren - unter anderem nach Spanien, Irland und Dubai. Für Geldwäsche seien das ungewöhnlich hohe Summen gewesen, betonte Hansen. Vier weitere Angeklagte waren dabei Geldboten, bei zwei von ihnen wurde die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts bekamen einzelne Geldboten einen Lohn von bis zu 1000 Euro plus Flugticket und Spesen. Ein Teil des Geldes wurde auch über das sogenannte Hawala-Banking transferiert, wobei der eingezahlte Betrag von einem Gewährsmann im Zielland direkt ausgezahlt wird.

Der Prozess hatte am 5. Mai begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 43 Jahre alten Sohn eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine milde Strafe ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens aber teilweise eingeräumt. Die Kammer hielt allerdings nicht alle Aussagen für glaubwürdig.

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