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Corona in Hamburg: Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen 3G im ÖPNV


"Keine Empfehlung, sondern Pflicht"
Hohe Strafen bei Verstößen gegen 3G im Hamburger ÖPNV

Von dpa
Aktualisiert am 06.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Testzentrum an einer Bushaltestelle in Hamburg (Archivbild): Bei Missachtung der 3G-Regel können bis zu 150 Euro fällig werden.Vergrößern des BildesTestzentrum an einer Bushaltestelle in Hamburg (Archivbild): Bei Missachtung der 3G-Regel können bis zu 150 Euro fällig werden. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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In Bussen und Bahnen gilt bundesweit die 3G-Regel. Die Stadt Hamburg macht daraus nun als erstes Bundesland eine "Pflicht" – und will Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.

Das Missachten der 3G-Corona-Regel im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) Hamburgs kostet von Mitte Dezember an 80 Euro Strafe. "Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten", erklärte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Sonntag.

Mit der vom 13. Dezember an fälligen 80-Euro-Strafe solle verdeutlicht werden, "dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist". Tjarks verwies auf die bereits seit August 2020 bestehende Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro bei Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV. "Die Maskentragequote ist in Hamburg seitdem konstant hoch, bei deutlich über 95 Prozent."

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt seit dem 24. November auch in Hamburgs Bussen, Bahnen und Fähren die 3G-Regelung. Wer den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) nutzen möchte, muss geimpft oder genesen sein oder aber einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorlegen können.

Hamburg: 95 Prozent halten sich an 3G-Regel

Bei wiederholt festgestellter Missachtung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann den Angaben zufolge zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden. Bislang hätten sich bei Kontrollen der Hochbahn- und S-Bahn-Wache sowie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) jedoch rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung gehalten.

Nach Angaben der Verkehrsbehörde ist Hamburg das bislang einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt. "Die erfolgreiche Einführung der Maskenpflicht im vergangenen Jahr hat gezeigt: Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument, um wichtige Regeln im HVV auch durchsetzen zu können", erklärte HVV-Geschäftsführer Dietrich Hartmann. Die vierte Corona-Welle stelle alle vor große Herausforderungen, deshalb sei die Anpassung der Beförderungsbedingungen angemessen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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