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IS-Rückkehrerin nach Tod von Sohn in Hamburg angeklagt

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 13.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Hanseatisches Oberlandesgericht (Archivbild): Bei einem Bombenangriff der Dschihadistenmiliz soll der Sohn der Angeklagten getötet worden sein.
Hanseatisches Oberlandesgericht (Archivbild): Bei einem Bombenangriff der Dschihadistenmiliz soll der Sohn der Angeklagten getötet worden sein. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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Ihr 14-Jähriger Sohn ist bei einem Bombenangriff gestorben. Nun muss sich die Mutter vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen der Mitgliedschaft an Kriegsverbrechen verantworten.

Vor dem Oberlandesgericht in Hamburg beginnt am Donnerstag um 13 Uhr ein Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin aus Deutschland, deren 14-jähriger Sohn in Syrien unter ihrer Aufsicht zum Kämpfer für die Dschihadistenmiliz ausgebildet und bei einem Bombenangriff getötet worden sein soll.

Die 44-Jährige aus Schleswig-Holstein muss sich deshalb unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation und wegen eines Kriegsverbrechens verantworten.

Laut Völkerstrafgesetzbuch gilt es als Kriegsverbrechen, Kinder unter 15 Jahren in Konflikten in "Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen" einzugliedern. Der Beschuldigten wird wegen des Tods ihres Sohns darüber hinaus auch eine fahrlässige Tötung zur Last gelegt, die Anklage führt die Bundesanwaltschaft.

Demnach reiste die Frau 2017 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn nach Syrien, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

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Der Prozessauftakt sollte eigentlich bereits am Mittwoch stattfinden. Er musste wegen eines Corona-Verdachtes bei der Angeklagten um einen Tag verschoben werden.

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