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Hamburg: Rapper Gzuz gesteht Körperverletzung


Berufungsprozess in Hamburg
Rapper Gzuz legt Teilgeständnis wegen Körperverletzung ab


Aktualisiert am 17.01.2022Lesedauer: 5 Min.
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Der Rapper Gzuz (l.) neben seinem Rechtsanwalt Christopher Posch zu Beginn der Berufungsverhandlung im Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes.Vergrößern des Bildes
Der Rapper Gzuz (l.) neben seinem Rechtsanwalt Christopher Posch zu Beginn der Berufungsverhandlung im Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)

Rapper Gzuz sitzt in Hamburg

An diesem Montagvormittag ist es ruhig im Gerichtssaal. Olivgrüne Vorhänge hängen an der Fensterfront von der hohen Decke. Die Wand des Raumes ist bis zur Hälfte mit Holz verkleidet. Eine große Glaswand trennt die Zuschauer des Prozesses vom eigentlichen Verhandlungsraum ab.

10.04 Uhr, der Rapper der Hamburger Gruppe "187 Straßenbande" kommt in den Raum. Ohne großen Auftritt geht er zu seinem Platz, seine beiden Verteidiger setzen sich neben ihn. Mehr als eine halbe Stunde vergeht, bis die Vorsitzende Richterin alle vorgeworfenen Delikte und Urteile dargestellt und aus der Urteilsverkündung des Amtsgerichts zitiert hat.

Prozess gegen Hamburger Rapper: Vorwürfe aus fünf Verfahren zusammengefasst

Gzuz, der bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß heißt, wird der Besitz von Marihuana und Haschisch, versuchter Diebstahl aus einem Rettungswagen und eine Körperverletzung zum Nachteil eines Fans vorgeworfen.

Darüber hinaus ist er wegen des Besitzes einer Schreckschusspistole, eines verbotenen Böllers und eines Teleskopschlagstocks sowie dem Abfeuern einer Schreckschusspistole an Silvester angeklagt, obwohl er zuvor bereits mit einem Waffenbesitzverbot belegt worden war.

Die Vorwürfe wurden aus fünf Verfahren zusammengefasst. Am Amtsgericht war er dafür 2020 zu einem Jahr und sechs Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro – insgesamt 510.000 Euro – verurteilt worden. Heute findet der Auftakt der Berufungsverhandlung statt.

Rapper gesteht einige Punkte der Anklage

Klauß hat seine schwarze Winterjacke abgelegt. Das T-Shirt zeigt seine tätowierten Arme, eine goldene Kette hängt um seinen Hals. Er lässt eine Erklärung durch seine Verteidiger vorlesen. Darin gibt er unter anderem zu, an Silvester 2018/2019 mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben, ein Video der Tat wurde im Netz veröffentlicht.

Auch die Tatsache, dass eine Walter P99 mit Platzpatronen und ein Teleskopschlagstock in seiner Wohnung offen lagerten, gibt der Angeklagte zu. "Dafür übernehme ich die volle Verantwortung", heißt es in der Erklärung. Darüber hinaus gesteht er auch den Schlag ins Gesicht eines Fans.

Er habe die Frau aber nur davon abhalten wollen, ihn zu filmen und sie beim Wegschlagen des Handys verletzt, gibt er zu Protokoll. Er habe sich aber schon mehrfach bei ihr entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro bezahlt, daraufhin habe die Verletzte auch bereut, die Polizei eingeschaltet zu haben, behauptet Klauß.

Drogen in der Wohnung gehörten einem Freund

Daran, dass er am 13. Februar 2020 betrunken in einen Rettungswagen gestiegen sei, erinnert er sich. Er habe aber bestimmt nichts klauen wollen: "Was hätte ich mit einer Sauerstoffflasche auch anstellen sollen?"

Der Großteil des Marihuanas, Haschischs und der Polenböller, die in seiner Wohnung gefunden worden waren, würden hingegen nicht ihm gehören. Er würde sich nicht die Mühe machen, sein Marihuana in Gläser zu verpacken. Haschisch würde er nicht rauchen, weil das zu kompliziert zu zerbröseln sei.

Auch der angerauchte Joint im Bad sei nicht seiner: "Ich rauche nicht auf dem Klo." Die Wohnung wäre zu der Zeit von einem Freund genutzt worden. Dieser habe sich im erstinstanzlichen Verfahren selbst belastet und zugegeben, dass das in Gläsern gefundene Betäubungsmittel ihm gehöre.

Richterin: "Bewegen wir uns hart an der Grenze zur Philosophie"

In der Erklärung kritisiert der Rapper den Richter am Amtsgericht. Der Richter hätte ihn nur vorführen und hart bestrafen wollen, weil er die Kunstfigur, den Künstler Gzuz nicht von ihm als Person trennen könne. "Die Musik erzählt Geschichten aus einer anderen Welt", Geschichten über den Aufstieg aus dem Nichts, über die Flucht vor Regeln und Vorgaben, heißt es in der Erklärung.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Dietrich nimmt die Erklärung mit den Worten "da bewegen wir uns ja hart an der Grenze zur Philosophie" entgegen. Die Fragen der Richterin und der Staatsanwaltschaft zu der Einlassung beantwortet der Angeklagte bereitwillig.

Dabei fällt es den Beteiligten mehrfach schwer, sich zu verständigen: Trotz Mikrofonen dämpfen die FFP2-Masken, die nach einer Anordnung der Richterin verpflichtend sind, die Sprache deutlich. Der Angeklagte sitzt zurückgelehnt in seinem Stuhl. Für jede Antwort des Staatsanwalts beugt er sich nach vorne, um ein kurzes "Ja" oder "Nein" ins Mikrofon zu sprechen.

"Unordnung ist ja auch nicht strafbar"

Auf Rückfrage, ob er gewusst hätte, dass sein Freund in der Wohnung kifft, antwortete der Rapper mit einer Gegenfrage: "Ja, aber der Konsum ist ja nicht strafbar?" Die Richterin reagiert amüsiert: Das wäre eine Frage, die man länger ausführen könne – aber in einigen Jahren wäre das Problem ja vielleicht ganz vom Tisch.

Ein erster Zeuge, Polizeibeamter eines Hamburger Polizeikommissariats, beschreibt die Einzimmerwohnung bei der Durchsuchung im April 2018. Es sei unordentlich gewesen, er habe viele Schuhe und gestapelte Schuhkartons in der Wohnung gesehen. Das bestätigt auch ein zweiter Polizeizeuge.

Klauß sagte zuvor über den Zustand der Wohnung, dass diese vor der Durchsuchung der Polizei schon ordentlicher gewesen sei – aber ordentlicher in seiner Definition, nicht unbedingt in der Wahrnehmung der Richterin oder des Staatsanwalts. Eine zufriedenstellende Antwort, wie es scheint. Die Vorsitzende Richterin antwortet schlicht: "Unordnung ist ja auch nicht strafbar".

Corona-Lage setzt Rapper zu

Anders als der "Richter Knallhart" am Amtsgericht scheint Dr. Dietrich eher auf eine menschliche Seite zu setzen. Da sich viele der Vorwürfe in einem kurzen Zeitfenster abspielten, fragt sie den angeklagten Rapper, ob er seinerzeit eine schwere Zeit hatte, ob er irgendwas durchgemacht habe.

Gzuz entgegnet, es wäre eine stressige Zeit gewesen, er habe viel getrunken. Er zeigt sich fast reumütig: Das Urteil am Amtsgericht habe ihn schon belastet und sei neben Corona und den fehlenden Auftritten ein Grund gewesen, etwas zu ändern. "Jeder Auftritt braucht einen Fuß in der Wirklichkeit." Das richtige Maß, so Gzuz im echten Leben, wäre ihm dabei in der Vergangenheit nicht immer gelungen.

Gzuz prangert "Polizei-Problem" bei Zeugenaussage an

Bei einigen Fragen der Vorsitzenden antwortet der erste Polizist nicht nur aufgrund seiner Erinnerungen, sondern auch mit Informationen aus dem Polizeibericht. Dies beanstandet Klauß' Verteidiger Dreckmann und bezeichnet das als Polizeiproblem.

Die Verteidiger schalten bei der Befragung des ersten Zeugen auf Angriff und löchern den Polizeibeamten mit zahlreichen Fragen zum Wirkstoffgehalt und der Menge des gefundenen Betäubungsmittels. Sie konfrontieren ihn mehrfach mit bereits gemachten Aussagen. Die Befragung artet in ein Wortgefecht zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft aus, die Vorsitzende Richterin versucht das Gespräch zu beruhigen. Sie weist darauf hin, dass der Zeuge kein Sachverständiger sei.

Kristoffer Klauß sitzt während der Befragungen ruhig und unbeteiligt auf seinem Stuhl. Mit den Händen in den Jackentaschen schlendert der selbsternannte Gangster-Rapper aus dem Gerichtssaal. Schon jetzt macht die Vorsitzende Richterin klar, es werden coronabedingt eventuell noch mehr Verhandlungstage folgen als bisher angesetzt. "Ist ja Glück, dass heute alle können, aber das wird wohl nicht immer so laufen – mit Quarantäne und der Corona-Lage".

Verwendete Quellen
  • Teilnahme an dem Prozesstag
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