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Hamburg: Rolling-Stones-Konzert war laut Zeuge "guter Deal" für die Stadt


Ticketaffäre
Rolling-Stones-Konzert war laut Zeuge "guter Deal" für die Stadt

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Zuschauer am Stadtparksee verfolgen das Rolling Stones Konzert im Stadtpark 09 09 2017 HamburgVergrößern des BildesKonzertbühne der Rolling Stones im Stadtpark 2017: Für diesen Auftritt bekam der Bezirksamstleiter Freikarten. (Quelle: Lars Berg/imago-images-bilder)
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Nächster Akt im Prozess um ein Rolling-Stones-Konzert in Stuttgart. Vor Gericht gab ein Konzertveranstalter Einblick in die Welt der Freikarten bei Großveranstaltungen.

Die Vergabe von Freikarten im Rahmen des Rolling-Stones-Konzerts 2017 sei absolut üblich, meint ein unbeteiligter Konzertveranstalter, der am Donnerstag als Zeuge in dem Prozess zur Ticketaffäre ausgesagt hat.

Karsten Jahnkes Agentur richtet nach eigenen Angaben seit 40 Jahren Open-Air-Konzerte auf der Stadtpark-Bühne aus. Die Rolling Stones hatten am 9. September 2017 auf der großen Wiese des Parks gespielt. "Es gibt nicht ein Konzert in Deutschland, wo Sie nicht Dienstkarten geben, das ist absoluter Usus", sagte Jahnke am Freitag als Zeuge vor dem Landgericht. Bei rund 80.000 Besuchern hätte er die Auflage, 100 Freikarten zur Verfügung zu stellen, auch akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Chef des Hamburger Bezirksamts Nord, Harald Rösler (71/SPD), Bestechlichkeit und Untreue vor. Rösler soll bei Verhandlungen über die Genehmigung des Konzerts vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten verlangt haben.

Im Gegenzug soll er dem Veranstalter FKP Scorpio bei den Gebühren für die Nutzung der Grünfläche im Stadtpark entgegengekommen sein. Mitangeklagt sind der damalige stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche von FKP Scorpio.

Konzert im Hamburger Stadtpark: Hätte die Stadt höhere Gebühren verlangen müssen?

Der Anklage zufolge hätte das Bezirksamt vom Veranstalter mehr als 600.000 Euro an Gebühren für die Nutzung der Stadtparkwiese verlangen müssen. Tatsächlich seien aber nur rund 200.000 Euro in einem Nutzungsvertrag vereinbart worden. Der Stadt Hamburg sei ein Schaden von über 400.000 Euro entstanden.

Jahnke berichtete, er sei knapp ein Jahr vor dem Konzert von dem Bezirksamtsleiter angerufen worden. Rösler habe wissen wollen, wie hoch eine akzeptable Summe für die Nutzung der Stadtparkwiese sein könne. Nach einer Beratung mit Kollegen habe er gesagt: allerhöchstens 200.000 bis 250.000 Euro.

Für ein Konzert auf einer solchen Wiese müsse der Veranstalter nämlich noch mehrere Hunderttausend Euro zusätzlich für die Infrastruktur - von Bühne bis zum Stromanschluss - investieren. Außerdem müsse er für sämtliche Schäden an der Grünfläche aufkommen. Der Vertrag, den Rösler dann ausgehandelt habe, sei ein "extrem guter Deal" für die Stadt gewesen.

Großveranstaltungen: Kostspielig und nicht immer lukrativ

Er selbst sei "ein gebranntes Kind", sagte der 84-jährige Zeuge. Er habe 1989 ein Konzert mit David Bowie im Stadtpark veranstaltet. "Das war einer der größten Flops, die ich je veranstaltet habe." Er habe sehr viel Geld dabei verloren.

Auch ein Konzert der Rolling Stones habe er schon im Hamburger Volksparkstadion organisiert. Damals habe er 10.000 Eintrittskarten verschenken müssen, "damit das Konzert etwas netter aussieht". Die Band war 2007 in dem Stadion aufgetreten.

Ein Veranstalter müsse so kalkulieren, dass er etwa fünf Prozent der Ticketeinnahmen bekomme. Den größten Anteil verlangten die Musiker. "Der Band geht's immer nur darum: Wo kriegen wir am meisten Geld", sagte Jahnke. "Und die Stones waren schon immer eine der teuersten Bands der Erde." Die Stadt sei 2017 stolz gewesen, dass die Rolling Stones in Hamburg spielten.

Das Gericht erwägt nach Angaben eines Sprechers, das Strafverfahren gegen die beiden Verantwortlichen von FKP Scorpio wegen Bestechung einzustellen, und zwar gegen eine Geldauflage von jeweils 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft habe dem aber noch nicht zugestimmt. Das Urteil gegen Rösler und seinen Stellvertreter soll Mitte Februar verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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