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Berlin: Maskenverweigerer muss in Haft


Hamburger Hauptbahnhof
Maskenverweigerer muss in Haft

Von t-online, RF

20.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Maskenpflicht im Hauptbahnhof (Symbolbild): Der Inhaftierte musste nicht wegen einer fehlenden Maske ins Gefängnis.Vergrößern des BildesMaskenpflicht im Hauptbahnhof (Symbolbild): Der Inhaftierte musste nicht wegen einer fehlenden Maske ins Gefängnis. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)
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Die Bundespolizei hat am in Hamburg einen Mann festgenommen, der ohne Mund-Nasen-Schutz durch den Bahnhof lief. Inhaftiert wurde er allerdings nicht wegen der fehlenden Maske.

Am Sonntagmorgen hat die Bundespolizei einen 23-jährigen Mann festgenommen. Der Mann war den Beamten zunächst aufgefallen, weil er keine vorgeschriebene Maske trug. "Auf Ansprache zum Fehlverhalten reagierte der deutsche Staatsangehörige völlig uneinsichtig; daraufhin wurden die Personalien überprüft," so die Polizei in einer Pressemeldung vom Sonntag.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der augenscheinliche Maskenverweigerer bereits seit Dezember 2021 per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann sei insgesamt sieben Mal ohne Fahrschein gefahren. Die geforderte Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Euro habe der 23-Jährige bislang nicht gezahlt – nun muss er eine Ersatzhaftstrafe von 50 Tagen verbüßen.

Hamburg: Schwarzfahrer sind oft mittellos

Schwarzfahren wird in Deutschland als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. Deswegen können nicht erbrachte Strafzahlungen mit einer Ersatzhaftstrafe ausgeglichen werden.

Problematisch daran ist, dass viele Schwarzfahrer mittellos sind und sie somit keinen Fahrschein oder ein Bußgeld bezahlen können. In Berlin wurde die Vollstreckung sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen sogar bis März 2022 ausgesetzt, wie die "Berliner Zeitung" berichtete.

Verwendete Quellen
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