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Ploß: Niederlage Schwesigs ist Sieg für die Meinungsfreiheit


Hamburg
Ploß: Niederlage Schwesigs ist Sieg für die Meinungsfreiheit

Von dpa
23.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Franz-Robert Liskow (CDU)Vergrößern des BildesFranz-Robert Liskow (CDU). (Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Rechtsstreit zwischen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und dem Hamburger CDU-Landesvorsitzenden Christoph Ploß ist in der Union begrüßt worden. Ploß selbst sprach am Mittwoch von einem Sieg für die Meinungsfreiheit. Es sei gut, dass das Landgericht Hamburg in der Sache für Klarheit gesorgt habe, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Schwerin, Franz-Robert Liskow.

Am Vortag hatte das Gericht im Eilverfahren einen Antrag von Schwesigs Anwälten abgelehnt, Ploß per Unterlassungsverfügung eine Aussage über Schwesig verbieten zu lassen. Mit Blick auf die Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß Anfang Februar in einer Talkshow behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen.

In dem Gerichtsbeschluss heißt es nach einem Bericht des NDR, Schwesig habe keinen Anspruch auf Unterlassung, weil die angegriffene Äußerung in einer hitzigen Diskussion als politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats zu verstehen sei.

"Der Gerichtsbeschluss macht deutlich, dass Debatten in einer Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden sollten", sagte Ploß. Die Entscheidung könne eindeutiger nicht sein: "Meine Kritik an der skandalösen Position von Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik war absolut gerechtfertigt", befand Ploß.

Unterstützung erhielt er von seinem Parteikollegen Liskow: "Einen Politikerkollegen in einem demokratischen Meinungswettstreit mit einer Unterlassungsklage zu bedrohen, halte ich für sehr schlechten Stil." Der Vorgang sei auch deshalb bemerkenswert, weil Schwesig selbst als nicht gerade zimperlich gelte, wenn es darum gehe, sich mit politischen Gegnern auseinanderzusetzen. Dass sie es auf einen Rechtsstreit habe ankommen lassen, sei nicht nachvollziehbar, sagte Liskow. Er forderte Schwesig auf, die Kosten des Verfahrens selbst zu zahlen, statt die Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen.

Mecklenburg-Vorpommerns Regierungssprecher Andreas Timm sagte, dass die Begründung des Gerichts geprüft und dann entschieden werde, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen.

Nach der Eskalation im Ukraine-Konflikt hatte die Bundesregierung am Dienstag die Genehmigung für Nord Stream 2 vorerst gestoppt. Die umstrittene Ostsee-Gaspipeline ist zwar fertiggestellt, konnte wegen fehlender Zertifizierung bislang aber nicht in Betrieb genommen werden. Das Vorgehen der Bundesregierung unterstützte auch Schwesig am Dienstagabend via Twitter.

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