t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Hamburg: Haft für mutmaßliche IS-Rückkehrerin gefordert


Bundesanwaltschaft Hamburg
Haftstrafe für mutmaßliche IS-Rückkehrerin gefordert

Von dpa
Aktualisiert am 02.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Stacheldraht vor der Justizvollzugsanstalt in Hamburg Fuhlsbüttel (Symbolbild): Die Bundesanwaltschaft will eine Haftstrafe für die mutmaßliche IS-Rückkehrerin.Vergrößern des BildesStacheldraht vor der Justizvollzugsanstalt in Hamburg Fuhlsbüttel (Symbolbild): Die Bundesanwaltschaft will eine Haftstrafe für die mutmaßliche IS-Rückkehrerin. (Quelle: photo 2000/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin habe sich als Mitglied einer terroristischen Vereinigung dem Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Dafür soll sie nun mehrere Jahre ins Gefängnis.

Im Hamburger Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Die 44-jährige Deutsche aus Bad Oldesloe habe sich in zwei Fällen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht, indem sie sich im Jahr 2016 erst der islamistischen Miliz Jund al-Aqsa und dann dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anschloss, erklärte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Die Angeklagte habe ihren damals erst 14-jährigen Sohn den Milizen als Kindersoldaten überlassen. Damit habe sie ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch begangen. Auch ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht habe sie verletzt, weil sie ihren Sohn in ein Bürgerkriegsgebiet mitnahm. Der Junge sei mehrfach bei Kämpfen in akuter Lebensgefahr gewesen.

Hamburg: Angeklagte macht 14-jährigen Sohn zu Kindersoldat

Am 23. Februar 2018 war der inzwischen 15-Jährige bei einem Raketenangriff ums Leben gekommen. Sie habe den Jungen in das Herrschaftsgebiet des IS gebracht, darum sei die Angeklagte auch wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.

Der Familienvater – ein gebürtiger Palästinenser – soll bereits 2015 als Kämpfer zum IS nach Syrien gegangen sein. Die Eltern hatten sich im Februar 2019 nahe der irakischen Grenze kurdischen Kräften ergeben. Der Mann kam in ein Gefängnis, die Frau in ein Lager, aus dem ihr nach Angaben der Bundesanwaltschaft zur Jahreswende 2020/21 die Flucht in die Türkei gelang.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website