t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalHamburg

Corona-Chaos in Hamburg: Gericht entscheidet gegen Masken und Tests an Schulen


Neue Regeln erforderlich
Eilantrag gegen Maskenpflicht und Tests an Schulen erfolgreich

Von t-online, gda

Aktualisiert am 28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Grundschüler sitzen mit Masken im Klassenraum (Symbolbild): Ein Eilantrag gegen Maskenpflicht und Tests an Schulen in Hamburg war erfolgreich.Vergrößern des BildesGrundschüler sitzen mit Masken im Klassenraum (Symbolbild): Ein Eilantrag gegen Maskenpflicht und Tests an Schulen in Hamburg war erfolgreich. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Corona-Chaos an Hamburger Schulen: Einen Tag, nachdem der Senat das Ende der Einschränkungen zum 1. Mai beschließt, hat das Verwaltungsgericht die Schulbehörde zurechtgewiesen. Ein Eilantrag zweier geimpfter Schüler gegen Maskenpflicht und Tests war erfolgreich.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen die Maskenpflicht und verpflichtende Test für Schülerinnen und Schüler richtet. Wie es ab dem 2. Mai an den Schulen weitergehen soll, ist noch nicht geklärt.

Im Klartext heißt das: Die Antragssteller, eine geimpfte Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpfter Schüler einer Grundschule, müssen in der Schule überhaupt keine Masken mehr tragen und dürfen ohne Testung am Unterricht teilnehmen. Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller und nicht für alle Schülerinnen und Schüler. Alle anderen müssten eigene Anträge stellen, so ein Gerichtssprecher auf Anfrage von t-online.

Die BSB teilt auf Anfrage von t-online mit, dass eine mögliche Beschwerde geprüft werde. Die Maskenpflicht laufe ohnehin am Freitag aus. Noch gehe die BSB davon aus, dass die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bis zum 20. Mai bestehen bleibe. Welche Regelungen ab nächster Woche gelten, soll am Freitag bekannt gegeben werden, erklärte ein Behördensprecher.

Gericht: Verwaltungsakt der Schulbehörde reicht nicht aus

Die Testpflicht und die Maskenpflicht stellen nach Ansicht des Gerichtes Eingriffe in das Recht der klagenden Schüler auf schulische Bildung dar und bedürften daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift. In der Eindämmungsverordnung des Senats seien die Masken- und Testpflichten in Schulen jedoch nicht geregelt. Der Senat stelle die Regelung in das Ermessen der Schulbehörde.

Der Gerichtssprecher erklärte, dass der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) mit ihrem Verwaltungsakt weniger Einschätzungsspielraum zur Verfügung stehe als einem Verordnungsgeber wie dem Senat. Gegen die Entscheidung könne Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Alle Schüler müssen testen, geimpfte Lehrer aber nicht

Seit 4. April gilt in Hamburger Schulen die aktuelle Fassung des "Muster-Corona-Hygieneplans" der BSB. Demnach müssen in Schulgebäuden alle Personen eine medizinische Maske tragen. Schülerinnen und Schüler dürfen die Masken abnehmen, wenn sie am Platz im Klassenraum sitzen. Gleiches gilt für Lehrkräfte während des Unterrichts, solange sie einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten können.

Darüber hinaus gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, mindestens zwei Schnelltests pro Woche durchzuführen, auch wenn sie geimpft, geboostert oder genesen sind. Für geimpftes oder genesenes schulisches Personal sowie "Personal von Kooperationspartnern, Caterern oder Reinigungsunternehmen" gibt es dagegen keine Testpflicht.

Strengere Regeln für Schülerinnen und Schüler konnten nicht begründet werden

Wegen dieser Differenzierung zwischen Schülerinnen und Schülern sowie anderen Personen hat das Verwaltungsgericht nun dem Eilantrag stattgegeben. Die Schulbehörde habe nicht darlegen können, wieso für Schülerinnen und Schüler strengere Regeln gelten, so das Gericht.

Die zuständige Kammer des Gerichts bewertete den Eingriff im Eilverfahren als unverhältnismäßig. Die Regelung widerspreche zudem der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes, wonach Geimpfte und Genesene nicht mehr getestet werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Verwaltungsgericht Hamburg: Pressemitteilung vom 27. April 2022
  • Anfrage beim Verwaltungsgericht Hamburg
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website