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Erneut Strafanzeige gegen Peter Tschentscher gestellt

Von dpa, EP

Aktualisiert am 07.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Erster Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher (Archivbild): Der Bürgermeister wies den Verdacht auf eine politische Einflussnahme bei der steuerlichen Behandlung der Warburg Bank zurück.
Erster Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher (Archivbild): Der Bürgermeister wies den Verdacht auf eine politische Einflussnahme bei der steuerlichen Behandlung der Warburg Bank zurück. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Nach seiner Vernehmung als Zeuge um Cum-Ex-Prozess ist der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher selbst erneut ins Fadenkreuz geraten. Ein Strafrechtler hat Anzeige gegen den ehemaligen Finanzsenator erstattet.

Gegen Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) ist im Zusammenhang mit der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Warburg Bank erneut Strafanzeige gestellt worden. Das wurde am Freitagabend während der Vernehmung Tschentschers im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft (PUA) zum "Cum-Ex"-Skandal bekannt, bei der der Bürgermeister den Verdacht auf eine politische Einflussnahme bei der steuerlichen Behandlung der Warburg Bank zurückwies.

Der Obmann der CDU-Fraktion, Richard Seelmaecker, nannte ein entsprechendes Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Köln. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur das Vorliegen der Strafanzeige gegen Tschentscher. Derzeit werde geprüft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliege, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Staatsanwaltschaft hatte kein Ermittlugnsverfahren eingeleitet

Anzeigenerstatter ist nach dpa-Informationen der renommierte Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate. Er hatte bereits im Februar Strafanzeigen gegen Tschentscher und seinen Vorgänger als Bürgermeister, Bundeskanzler Olaf Scholz, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft gestellt. Er warf beiden SPD-Politikern vor, im Zusammenhang mit der Warburg Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Zudem habe Scholz auch eine falsche, uneidliche Aussage vor dem PUA gemacht.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte mangels Anfangsverdachts keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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