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Hamburg: Raser-Prozess droht wegen Gutachten-Streit lange Verzögerung


Gericht sucht neuen Termin
Streit um Gutachten: Raser-Prozess droht lange Verzögerung

  • Gregory Dauber
Von Gregory Dauber

17.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Die zwei Angeklagten sitzen neben ihren Anwälten im Gerichtssaal: Nach Streit um ein Gutachten könnte es zu einer langen Verzögerung kommen.Vergrößern des Bildes
Die zwei Angeklagten sitzen neben ihren Anwälten im Gerichtssaal: Nach Streit um ein Gutachten könnte es zu einer langen Verzögerung kommen. (Quelle: Christian Charisius/dpa-bilder)

Der Raser-Prozess in Hamburg droht sich in die Länge zu ziehen. Hintergrund ist der Streit um ein Gutachten zum Unfallhergang. Der Richter gab derweil erste Hinweise auf ein mögliches Urteil.

Weil die Verteidiger eines Angeklagten im Köhlbrandbrücken-Prozess in Hamburg Mängel im Gutachten eines Sachverständigen sehen, könnte es noch lange dauern, bis es zu einem Urteil kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Berechnungen des Gutachters zur Unfallgeschwindigkeit korrekt sind.

Der Sachverständige für Unfallrekonstruktionen hatte errechnet, dass der im März 2019 verunglückte Audi A7 mit mindestens 138 km/h unterwegs gewesen sein soll. In Folge der Kollision war der Beifahrer und Bruder des damals 22-Jährigen C., der nun angeklagt wird, verstorben. Noch an der Unfallstelle hatten sich dramatische Szenen abgespielt, auch weil die Eltern des Toten herbeigeeilt kamen.

Darum geht es in dem Prozess:
Den Angeklagten im Alter von 25 und 29 Jahren wird die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei einer Kollision mit einem Lastwagen auf der Köhlbrandbrücke erlitt der Bruder des 25-Jährigen tödliche Verletzungen. Das Unfallfahrzeug, ein Audi A7, war dabei vollständig zerstört worden. Der andere mutmaßlich beteiligte Wagen, ein BMW 1er, blieb unbeschädigt.

Die Verteidiger des Angeklagten C. zeigten sich am dritten Prozesstag nicht einverstanden mit den Berechnungen zur Unfallgeschwindigkeit. "Das ist grob falsch", sagte Rechtsanwalt Jochen Vornhusen gegen Ende der mehrstündigen Befragung. Der Sachverständige könne nicht nachvollziehbar darlegen, wie genau sich das verunfallte Fahrzeug bewegt habe. "Das ist ein errechneter Wert", kritisierte Vornhusen.

Möglicherweise droht dem Verfahren nun eine lange Verzögerung: Am Montag ließen die Verteidiger von C. offen, ob sie ein neues Gutachten zum Unfallhergang erstellen lassen möchten. Eigentlich sollte spätestens an diesem Donnerstag das Urteil fallen, daraus wird jetzt nichts. Weil sich die Beteiligten im Gerichtssaal nicht auf einen neuen Termin einigen konnten, ist vorerst unklar, wie und wann es weitergeht.

Raser-Prozess: Richter gibt Hinweise auf mögliches Urteil

Unterdessen gab der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager erste Hinweise darauf, wie die vorläufige Bewertung des Falles aussieht. Nach der bisherigen Beweisaufnahme sehe das Gericht beim Audi-Fahrer eher keinen Vorsatz der Gefährdung seines Beifahrers und Bruders, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von t-online.

Der in der Anklage erhobene Vorwurf eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang würde bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedeuten. Kommt das Gericht zum Schluss, es liege lediglich Fahrlässigkeit vor, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Wann die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann, steht noch nicht fest. Bei einem Kurztermin noch in dieser Woche werde es allerdings sicher nicht zu den Plädoyers kommen, teilte der Gerichtssprecher mit.

Verwendete Quellen
  • Reporter beim Prozess anwesend
  • Anfrage bei der zuständigen Gerichtspressestelle
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