Streit um Gutachten: Raser-Prozess droht lange Verzögerung
Der Raser-Prozess in Hamburg droht sich in die LÀnge zu ziehen. Hintergrund ist der Streit um ein Gutachten zum Unfallhergang. Der Richter gab derweil erste Hinweise auf ein mögliches Urteil.
Weil die Verteidiger eines Angeklagten im KöhlbrandbrĂŒcken-Prozess in Hamburg MĂ€ngel im Gutachten eines SachverstĂ€ndigen sehen, könnte es noch lange dauern, bis es zu einem Urteil kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Berechnungen des Gutachters zur Unfallgeschwindigkeit korrekt sind.
Der SachverstĂ€ndige fĂŒr Unfallrekonstruktionen hatte errechnet, dass der im MĂ€rz 2019 verunglĂŒckte Audi A7 mit mindestens 138 km/h unterwegs gewesen sein soll. In Folge der Kollision war der Beifahrer und Bruder des damals 22-JĂ€hrigen C., der nun angeklagt wird, verstorben. Noch an der Unfallstelle hatten sich dramatische Szenen abgespielt, auch weil die Eltern des Toten herbeigeeilt kamen.
Darum geht es in dem Prozess:
Den Angeklagten im Alter von 25 und 29 Jahren wird die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlĂ€ssige Tötung vorgeworfen. Bei einer Kollision mit einem Lastwagen auf der KöhlbrandbrĂŒcke erlitt der Bruder des 25-JĂ€hrigen tödliche Verletzungen. Das Unfallfahrzeug, ein Audi A7, war dabei vollstĂ€ndig zerstört worden. Der andere mutmaĂlich beteiligte Wagen, ein BMW 1er, blieb unbeschĂ€digt.
Die Verteidiger des Angeklagten C. zeigten sich am dritten Prozesstag nicht einverstanden mit den Berechnungen zur Unfallgeschwindigkeit. "Das ist grob falsch", sagte Rechtsanwalt Jochen Vornhusen gegen Ende der mehrstĂŒndigen Befragung. Der SachverstĂ€ndige könne nicht nachvollziehbar darlegen, wie genau sich das verunfallte Fahrzeug bewegt habe. "Das ist ein errechneter Wert", kritisierte Vornhusen.
Möglicherweise droht dem Verfahren nun eine lange Verzögerung: Am Montag lieĂen die Verteidiger von C. offen, ob sie ein neues Gutachten zum Unfallhergang erstellen lassen möchten. Eigentlich sollte spĂ€testens an diesem Donnerstag das Urteil fallen, daraus wird jetzt nichts. Weil sich die Beteiligten im Gerichtssaal nicht auf einen neuen Termin einigen konnten, ist vorerst unklar, wie und wann es weitergeht.
Raser-Prozess: Richter gibt Hinweise auf mögliches Urteil
Unterdessen gab der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager erste Hinweise darauf, wie die vorlÀufige Bewertung des Falles aussieht. Nach der bisherigen Beweisaufnahme sehe das Gericht beim Audi-Fahrer eher keinen Vorsatz der GefÀhrdung seines Beifahrers und Bruders, erlÀuterte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von t-online.
Der in der Anklage erhobene Vorwurf eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang wĂŒrde bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedeuten. Kommt das Gericht zum Schluss, es liege lediglich FahrlĂ€ssigkeit vor, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren möglich.
Wann die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann, steht noch nicht fest. Bei einem Kurztermin noch in dieser Woche werde es allerdings sicher nicht zu den PlÀdoyers kommen, teilte der Gerichtssprecher mit.