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Hamburg: Drei Kätzchen in Plastiktüte ausgesetzt


Verein sucht nach Tierquälern
Kätzchen in Plastiktüte ausgesetzt

Von t-online, EP

18.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Die drei Kätzchen liegen auf einer Decke.Vergrößern des BildesDie drei Kätzchen liegen auf einer Decke. (Quelle: Tierschutzverein Hamburg)
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Drei kleine Kätzchen sind in Hamburg vor einem Supermarkt ausgesetzt worden in einer Plastiktüte. Nun sucht der Tierschutzverein Zeugen und will Anzeige gegen die Täter erstatten.

Schon vor einer Woche, am 12. Mai, hat eine Reinigungskraft vor einer Penny-Filiale in Hamburg-Rahlstedt drei kleine Katzen in einer Plastiktüte entdeckt. Sie waren in einem Einkaufswagen vor dem Laden ausgesetzt worden.

Wie der Hamburger Tierschutzverein mitteilt, haben die Mitarbeitenden der Filiale die Tiere sofort ins Ladeninnere geholt und die Polizei alarmiert. Die Tiere wurden zunächst von der Polizeiwache ins Tierheim an der Süderstraße gebracht und da versorgt.

Hamburg: Katzen müssen nun per Hand aufgezogen werden

Bei den Kätzchen handelte es sich laut Tierschutzverein um Europäisch-Kurzhaar-Kitten. Das Alter wurde auf etwa vier Wochen geschätzt. Alle drei sollen Augenentzündungen haben und seien von einem Tierarzt behandelt worden. Nun müssten die Kleinen per Hand aufgezogen werden.

"Dass die drei Katzenkinder sich gegenseitig haben, ist der große Vorteil. So können sie sich wenigstens gegenseitig ein wenig sozialisieren", erklärt Dr. Urte Inkmann, die tierärztliche Leitung des HTV. Eine Mutter fehle ihnen trotzdem – und diese könnten auch die Pflegenden trotz der sehr aufwendigen Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht ersetzen.

Verein sucht nach Zeugen der Tat

Der Tierschutzverein will nun eine Anzeige erstatten und sucht nach den Menschen, die die kleinen Katzen ausgesetzt haben. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Nummer der 040 211106-25 zu melden.

Dabei berufen sich die Helfer auf das Tierschutzgesetz, nachdem das Aussetzen eines Tieres eine Ordnungswidrigkeit ist. Diese kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Verwendete Quellen
  • Tierschutzverein Hamburg: Pressemitteilung vom 18. Mai
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