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Hannover: Verband fordert geringere Grundsteuer für ältere Häuser


Grundsteuer in Niedersachsen
Verband fordert Steuer-Rabatt für ältere Häuser

Von t-online, dpa
19.06.2025Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250619-935-659310Vergrößern des Bildes
Ein Haus, das gerade gebaut wird (Archivbild): Für Neubauten soll mehr Grundsteuer anfallen als für ältere Häuser, fordert ein Verband. (Quelle: Julian Stratenschulte / dpa)
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Je älter das Haus, desto weniger Grundsteuer – das schlägt der Verband Haus und Grund in Niedersachsen vor. Doch was hält das Finanzministerium davon?

Der Eigentümerverband "Haus und Grund" in Niedersachsen will eine Reform der Grundsteuer: Ältere Wohnhäuser sollen künftig steuerlich entlastet werden. Die Idee: Je älter ein Gebäude ist, desto geringer soll die Steuerlast ausfallen.

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"Ältere Gebäude sind oft weniger wert als Neubauten und benötigen mehr Instandhaltung", begründet der Verband seinen Vorschlag. Für Neubauten ab dem Jahr 2022 soll es demnach keine Vergünstigung geben, doch absteigend bis zu Baujahren von 1972 und älter soll ein sogenannter Alterswertfaktor die Grundsteuer senken – im Extremfall auf nur 30 Prozent des üblichen Betrags. "Dieses Verfahren bildet den wahren Wert der Steuerobjekte viel besser ab", so die Interessengemeinschaft "Haus und Grund".

Petition ohne Durchschlagskraft

Begleitet wird die Forderung von einer Petition an den niedersächsischen Landtag. Bislang wurden jedoch nur gut 400 Unterschriften gesammelt – zu wenig, um die nötigen 5.000 Stimmen für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu erreichen.

Das niedersächsische Finanzministerium lehnt die Idee klar ab. Der Alterswertfaktor sei mit dem niedersächsischen Flächen-Lage-Modell nicht vereinbar und habe "keine Aussicht auf eine zukünftige Berücksichtigung".

Die Umsetzung ist laut Ministerium "unpraktikabel"

In Niedersachsen richtet sich die Grundsteuer nicht nach dem Wert der Immobilie, sondern nach Fläche und Lage – und damit nach dem sogenannten Nutzen für die Eigentümer. Die Lagefaktoren spiegelten dabei nicht den Gebäudewert wider, sondern die Teilhabe am kommunalen Angebot, etwa durch kurze Wege oder gute Anbindung.

Zudem sei die Umsetzung laut Ministerium "unpraktikabel". Mehr als drei Millionen Grundstücke müssten neu bewertet werden – inklusive Sanierungsstand, Baualter einzelner Gebäudeteile und weiterer Details. "Dies würde die Abgabe einer zusätzlichen Erklärung nach sich ziehen, wonach das zur Reform erforderliche Massenverfahren erneut durchgeführt werden müsste", heißt es aus dem Finanzressort.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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