Um den Fischbestand besser zu schützen, dürfen in Ausnahmefällen auch in Schutzgebieten Kormorane verscheucht werden. Darauf haben sich nach Mitteilung vom Donnerstag Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Erlass geeinigt. Generell ist das Vertreiben der Vögel in Naturschutzgebieten auch nach der im vergangenen Jahr verlängerten Kormoranverordnung nicht erlaubt. Wegen der inzwischen klimatisch bedingten längeren Brutzeit hatte der Gesetzgeber auch die Schonzeit der Kormorane verlängert, was wiederum Einfluss auf die Fischpopulationen in den Gewässern haben könnte. Der Bestand etwa der Äsche sei durch den Kormoran bedroht, hieß es.