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Hannover: Mann versteckt sich nach Flucht vor Polizei in Brunnen


Unter Drogeneinfluss
Mann versteckt sich in Brunnen vor der Polizei

Von dpa
Aktualisiert am 29.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Einsatzwagen der Polizei bei einer Fahrt (Symbolbild): Auf der Flucht vor der Polizei ist der Mann über eine rote Ampel und einen Gehweg gefahren.Vergrößern des BildesEinsatzwagen der Polizei bei einer Fahrt (Symbolbild): Auf der Flucht vor der Polizei ist der Mann über eine rote Ampel und einen Gehweg gefahren. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Ein junger Mann in Hannover hat sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Nachdem er sein Auto stehengelassen hatte, ist er zu Fuß weitergelaufen und hat versucht sich zu verstecken. Dabei wurde er jedoch von Zeugen verraten.

Auf der Flucht vor der Polizei hat sich ein Mann in Hannover in einem stillgelegten Springbrunnen versteckt – ist aber nach Zeugenhinweisen entdeckt worden. Zuvor war der 32-Jährige mit einem Auto einer Polizeistreife davongerast und hatte dabei mehrere rote Ampeln missachtet, wie die Polizei mitteilte. Zudem fuhr er auf einen Gehweg, wo sich eine 20-jährige Frau mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.

Er parkte seinen Wagen am Freitagnachmittag in einem Seitenweg und floh zu Fuß weiter. Zunächst habe er sich hinter Pappelbäumen versteckt, dies hätten die Beamten aber bemerkt, hieß es. Danach habe der Mann im Innenhof eines Gebäudekomplexes einen stillgelegten Springbrunnen entdeckt, der mit Waschbetonplatten abgedeckt war. Er schob die Platten beiseite und versteckte sich dann darunter, wie ein Sprecher sagte.

Ermittlungen wegen zahlreicher Verstöße

Nach Zeugenhinweisen wurde der 32-Jährige geschnappt und festgenommen. "Mögliche Gründe für das Verhalten fanden die Ermittler schnell", hieß es. Das Kennzeichen des Autos war gefälscht, der Mann konnte keinen Führerschein vorlegen und befand sich augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen.

Nun wird gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Dazu kommen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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