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Hannover: Besuchsverbot in Krankenhäusern – Ausnahme für sterbende Patienten


Ausnahmen für sterbende Patienten
Besuchsverbot tritt in Krankenhäusern in Kraft

Von dpa
Aktualisiert am 06.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Intensivpflegerin versorgt auf der Intensivstation einen an Covid-19 erkrankten Patienten (Symbolbild): In Ausnahmefällen kann das Verbot aufgehoben werden.Vergrößern des BildesEine Intensivpflegerin versorgt auf der Intensivstation einen an Covid-19 erkrankten Patienten (Symbolbild): In Ausnahmefällen kann das Verbot aufgehoben werden. (Quelle: Ole Spata/dpa-bilder)
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Möglichkeit zur Verabschiedung bleibt: Die hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus zwingen Krankhäuser zu schärferen Regeln. Vielerorts gilt ein Besuchsverbot. Das wird nur in Ausnahmen aufgehoben.

Ärzte und Patientenschützer in Niedersachsen wollen verhindern, dass Patienten während der vierten Corona-Welle einsam sterben müssen. Seit dieser Woche gelten aufgrund der verschärften Corona-Lage unter anderem in Krankenhäusern in der Region Hannover, Göttingen und Braunschweig Besuchsverbote.

Ausnahmeregelungen gebe es zum Beispiel für Menschen auf der Intensiv- oder Palliativstation, sagte der Sprecher des Klinikverbunds Diakovere, Matthias Büschking. In der ersten Corona-Welle seien Menschen ohne jede Begleitung gestorben. Das habe bei vielen Spuren hinterlassen und dürfe nicht wieder vorkommen.

"Nachvollziehbar und ethisch verantwortbar"

Auf anderen Stationen würden die Ausnahmeregelungen für den Besuch schwer kranker Menschen jedoch strenger gehandhabt. Dort dürfen Büschking zufolge nur Patienten besucht werden, die akut im Sterben liegen. Ein Krebskranker im Endstadium, der noch einige Wochen zu leben habe, hingegen nicht.

Der Vorstandssprecher des Diakonischen Werks Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, empfindet die Verbote als angemessen: "Ich halte das für eine abgewogene Entscheidung, die ich unter den pandemischen Bedingungen, wie wir sie haben, für nachvollziehbar und ethisch verantwortbar halte."

Hospiz-Besuch unter 2G-Voraussetzungen

Natürlich sei die Situation für alle Beteiligten belastend. Trotzdem müsse niemand alleine sterben. "Das klingt immer so, als würden die Leute da völlig unbegleitet sein." Dabei stünden die Pflegekräfte täglich an der Seite der Patienten, um sie zu unterstützen. Letztlich müsse man bei den Besuchsverboten immer zwischen individueller Freiheit und Gemeinschaft abwägen.

In den Hospizen dürfen Patientinnen und Patienten nach wie vor besucht werden. Voraussetzung ist, dass die Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sind und einen negativen Corona-Test vorweisen können.

"Die Angehörigen gehen sehr gewissenhaft mit der Situation um", sagt Anke Reichwald, Geschäftsführerin des Diakovere Uhlhorn Hospiz und Vorsitzende des Landesstützpunkt für Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen. Wenn ein Mensch im Sterben liege, werde die Anzahl an zugelassenen Besuchern in ihrem Hospiz nicht eingeschränkt. "Ein Verabschieden wird möglich gemacht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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