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2G-Regel: Landesschülerrat warnt vor Gängelung


Keine Entscheidungsfreiheit
2G-Regel: Landesschülerrat warnt vor Gängelung

Von dpa
Aktualisiert am 24.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona Warn App (Symbolbild): Die Landesregierung könnte das Mindestalter auf unter 18 Jahren setzen.Vergrößern des BildesCorona Warn App (Symbolbild): Die Landesregierung könnte das Mindestalter auf unter 18 Jahren setzen. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)
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Die niedersächsische Landesregierung will die 2G-Regel auf ein neues Mindestalter festlegen. Bislang müssen Erwachsene an vielen Orten nachweisen können, dass sie geimpft und genesen sind. Jugendliche sind davon bisher ausgenommen.

Der Landesschülerrat warnt vor einer Ausweitung der 2G-Regel auf Jugendliche unter 18 Jahren. "Das ist absolut nicht okay", sagte der kommissarische Landesschülersprecher Justus Scheper der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".

Jugendliche unter 18 Jahren könnten selbst nicht frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen, denn sie stünden unter der Vormundschaft ihrer Eltern. Wenn die Eltern das Impfen verweigerten, schränke das die Kinder ein, sagte Scheper. "Sie können wichtige Erfahrungen nicht machen."

Große Koalition will neues Mindestalter festlegen

Während Erwachsene in Niedersachsen an vielen Orten nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen (2G) sind, sind Jugendliche bislang von der Regelung ausgenommen. Die Landesregierung will dies nun ändern. Allerdings hat sie sich noch nicht auf ein neues Mindestalter festgelegt.

Landesschulsprecher Scheper findet, dass für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen "eine Art Corona-Normalität eingekehrt" sei. "Wenn man die fehlenden Luftfilter mal ausnimmt, besteht jetzt flächendeckend ein guter Schutz in der Schule." Deshalb plädierte er dafür, dass die Schulen weiter beim Präsenzunterricht bleiben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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